Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26. Oktober 2011
Einbringung des Haushalts 2012 mit mittelfristiger Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2015
Bürgermeister Klaus-Peter Waldenberger legte den Haushaltsentwurf 2012 vor. Der Vorsitzende bedankte sich bei Stadtpfleger Sailer und seinem Team für die gewohnt detaillierte Ausarbeitung des Zahlenwerks. Sodann ging Stadtpfleger Sailer auf die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfs für 2011 ein.
Der Bürgermeister verwies das vorgelegte Planwerk zur Beratung in die Ausschüsse. Die Haushaltsreden des Bürgermeisters, des Kämmerers und nach der Haushaltsberatung in der nächsten Sitzungsrunde auch die Haushaltsreden der Fraktionen, sind im Internet unter www.lauffen.de auf der Startseite einsehbar.
Schulsozialarbeit (SSA) in Lauffen a.N. - Personal und Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes
Mit der jüngst beschlossenen Umstrukturierung ist die SSA in Lauffen a.N. gut aufgestellt. Die neue Landesregierung eröffnet jedoch hinsichtlich einer weiteren Aufstockung für die Kommunen neue Perspektiven (Förderung von einem Drittel der gesamten Personalkosten der SSA). Bei dieser Förderung könnte, neben der Leitung Kinder-/Jugendreferat die SSA auf 275 % aufgestockt und zudem eine 50 % Stelle für den künftigen Abenteuerspielplatz geschaffen werden. Dies würde Lauffen a.N. in die Lage versetzen, neue Wege im offenen Kinder-/Jugendbereich zu gehen.
Ein Abenteuerspielplatz bietet für Kinder und Jugendliche viele positive Impulse. Im Spiel entwickeln sich motorische, kognitive, soziale, emotionale, psychische, intellektuelle und kreative Fähigkeiten. Ziele und Vorteile eines solchen Abenteuerspielplatzes sind an erster Stelle die Einbindung von praktischen und kreativen Elementen im medialen Zeitalter und die Förderung von gruppendynamischen Prozessen, die die Schule in der Verortung im Schulalltag nicht in vergleichbarer Form bieten kann. Die Kinder sollen u.a. im sozialen, im handwerklichen und im kreativen und schöpferischen Bereich gefördert werden.
Der Abenteuerspielplatz ist ein Ort an dem Kinder verschiedener Altersgruppen, Herkunft, Bedürfnisse und Problemlagen sehr direkt aufeinander treffen. Es werden Normen und Werte vermittelt, alternative Konfliktmöglichkeiten angeboten und neue Umfangsformen eingeübt. Die Stadt Lauffen a.N. möchte den Abenteuerspielplatz für alle Erziehungs- und Bildungsträger der Stadt zugänglich machen und vor allem auch in die Ganztagesschulkonzepte mit einbinden.
Hinsichtlich des Standortes werden aufgeführt.
a) Fläche an der Zaber
b) Die Freifläche um den Bolzplatz in der Körnerstraße
c) Jule-Garten in Kombination mit der angrenzenden Fläche Richtung Märker.
d) Wiesenfläche westlich der Siedlerstraße (Gewann Köberer) unterhalb des Bahndamms
e) Fläche zwischen Ginsterweg und Parkfriedhof.
Die Kosten für die Ausstattung des Abenteuerspielplatzes (einmalige Kosten) belaufen sich auf eine kalkulierte Summe in Höhe von 13.500 €. Für die laufenden Kosten wurde ein Budget von 5.000 € errechnet.
Alexander Meic und Hans Krauss informierten den Gemeinderat über die Vorteile und den Betrieb eines Abenteuerspielplatzes sowie den Tagesablauf, die Öffnungszeiten, die notwendigen Regeln und die möglichen Angebote.

Aus Sicht des Bürgermeisters ist das Konzept von Herrn Krauss gut, es spricht die Jugendlichen an. Ohne Aufsichtsperson ist eine solche Einrichtung nicht möglich. Für StR Jäger zeigte die bisherige Tätigkeit von Herr Meic positive Wirkung. Die offene Arbeit sei wichtig, das vorgelegte Konzept passend und auch schnell weiter anpassbar. Die CDU-Fraktion habe sich mehrheitlich für den Standort Körnerstraße entschieden. Dies sei der zentralste Platz, nicht in Friedhofsnähe und die Lärmrisiken seien gering. StRin Zoller-Lang zeigte sich erfreut über eine solche Einrichtung für alle Kinder. Der Platz soll attraktiv sein und eine Nähe zur Natur haben. Langfristig würde mehr Personal gebraucht. Sie schlug für die FW-Fraktion vor, die Fläche beim Ginsterweg/Parkfriedhof zu nehmen. Aus Sicht von StRin Dr. Müller sind geregelte Öffnungszeiten und ein schulübergreifendes Angebot erforderlich. Auf Grund der Stadtnähe wird die Freifläche um den Bolzplatz in der Körnerstraße favorisiert. StR Roschlau schließt sich grundsätzlich den Vorrednern an. Der Platz darf nicht abseits liegen. Er spricht sich für den Standort Ginsterweg/Parkfriedhof aus. StRin Gutensohn spricht sich für das Projekt aus und unterstreicht die Notwendigkeit einer Betreuung. Für die SPD-Fraktion spricht sie sich für den Standort an der Körnerstraße aus. Bürgermeister Waldenberger zeigte Verständnis, dass manche Eltern Probleme haben, wenn die Kinder alleine losgehen. Es sei nicht leicht in der Natur zu spielen. Eine solche Fläche sei deshalb notwendig für die Begegnung außerhalb der Schule. StR Hirschmüller äußerte Bedenken hinsichtlich des Standorts Ginsterweg/ Parkfriedhof und zweifelte an der Eignung. Die Fläche sei genau so urban wie der Standort Körnerstraße, er sei deshalb nicht dafür. Von Bürgermeister Waldenberger wurde auf die Betreuung sowie auf die gegenwärtige Nutzung als Bolzplatz, die nicht überwacht wird, verwiesen.

Vom Gemeinderat wurde einstimmig der Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes zugestimmt und von der Möglichkeit eines geförderten weiteren Ausbaus der SSA zustimmend Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, die Freifläche um den Bolzplatz in der Körnerstraße als Standort des Abenteuerspielplatzes.
Änderung der Abwassersatzung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Mit den vom Gemeinderat zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren beschlossenen Vorgaben wurde das Stadtgebiet beflogen und die daraus ermittelten, versiegelten Flächen mit Lageplan und Beschreibung den Grundstückseigentümern für das Selbstauskunftsverfahren zur Verfügung gestellt. In Fortsetzung des Verfahrens wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:
1. Für die Kalkulation der Abwassergebühren (Anlage 1 und 2) gelten die folgenden Festlegungen:
- Die Verteilungsmaßstäbe für Schmutz- und Niederschlagswasser werden entsprechend Nr. 2.1 der Vorlage 2011 Nr. 83 festgelegt.
- Die Aufteilung der Kosten erfolgt entsprechend Nr. 2.2 der Vorlage 2011 Nr. 83.
- Die Schmutzwassermenge wird wie unter Nr. 2.3 der Vorlage 2011 Nr. 83 dargestellt, berechnet.
- Als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird die unter Nr. 2.4 der Vorlage 2011 Nr. 83 ermittelte, versiegelte und angeschlossene Fläche eingesetzt.
- Der kalkulatorische Zins wird auf 4,98 % p.a. festgelegt.
- Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt einheitlich nach der Restwertmethode.
- Es gelten die Abschreibungssätze nach Nr. 2.7 der Vorlage 2011 Nr. 83.
- Bei der Auflösung der Zuwendungen, Zuschüsse und Beiträge sind die Abschreibungssätze entsprechend Ziff. 2.7 anzuwenden.
- Die Verwaltungskostenersätze für die Inanspruchnahme der Querschnittsämter Stadtbauamt und Kämmerei durch die Abwasserbeseitigung werden nach der VwV Kostenfestlegung des Finanzministeriums Baden-Württemberg entsprechend der Inanspruchnahme berechnet.
- Der Straßenentwässerungsanteil wird kostenorientiert entsprechend der Veröffentlichung in der BWGZ 21/1998 (VEDEWA-Modell) berechnet. Die Abwasserbeseitigung soll als kostenrechnende Einrichtung kostendeckend geführt werden.
2. Festsetzung der Abwassergebühren
- Die Abwassergebühr wird nach § 38 in Verbindung mit § 43 der Abwassersatzung der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 26.10.2011 wie folgt festgelegt:
- Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Abwasser 1,82 €. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm versiegelte und angeschlossene Grundstücksflächen 0,32 €.
3. Die spätere Verrechnung etwaiger Unterdeckungen mit künftigen Überdeckungen wird ausdrücklich vorbehalten.
4. Änderung der Abwassersatzung
- Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – ABWS) der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 11.07.2007 (veröffentlicht 26.07.2007) wird, entsprechend Vorlage 2011 Nr. 83/2 geändert.
- Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.2010 in Kraft.
Überprüfung der Verkehrssicherung des Naturdenkmals Krappenfelsen

Das Büro Geo International Dr. Johannes Feuerbach GmbH, Mainz, hat Mitte September 2011 eine Vorort-Überprüfung des Krappenfelsens durchgeführt. Als vorläufiges Ergebnis wurde festgestellt, dass ein deutlich sichtbares Steinschlagrisiko vorliegt. Aussagen über den Umfang und die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen, vor allem auch hinsichtlich der großen Überhänge, werden in einem schriftlichen Gutachten enthalten sein. Dieses lag zur Sitzung noch nicht vor.
Auf Antrag aus der Mitte des Gremiums wurde wegen des fehlenden Gutachtens einstimmig dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.
Neugestaltung der Zabermündung und des Neckarufers - erneute Ausschreibung
Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Ausschreibungsergebnisse der Maßnahme zur Zaberrenaturierung und Neckarufergestaltung in Verbindung mit den daraus resultierend fehlenden Haushaltsmitteln, wurde die Ausschreibung aus schwerwiegenden Gründen nach VOB aufgehoben. Über eine erneute Ausschreibung wird erwartet, ein wirtschaftliches Submissionsergebnis zu erzielen. Darüber hinaus wurde die Planung im Hinblick auf Einsparungsmöglichkeiten abgeändert. Die Änderungen werden in die erneute Ausschreibung einfließen, sich jedoch nur geringfügig auf das Erscheinungsbild der Maßnahme auswirken.
Durch die Veränderung der Planung, der Terminplanung sowie des Ausschreibungszeitpunktes sollen die gesamten Maßnahmenkosten inklusive der Planungs- und Nebenkosten sowie der Mehrwertsteuer in Höhe von 853.000 Euro eingehalten werden. Der Maßnahmenumfang soll sich trotz der vorgesehenen Einsparungen vom Grundsatz her nicht ändern. Die Einsparungen werden über geringfügige Änderungen in der Wegeführung der Geländemodellierung sowie der Wegebreiten erreicht. Durch geringere Massenbewegungen bei der Geländemodellierung werden bemerkbare Kostenreduzierungen erwartet.
Die vorhandene Wegeführung oberhalb des nördlichen Zaberufers soll erhalten bleiben. Verschiedene Vor- und Rückbauarbeiten sollen in Eigenleistung durch den städtischen Bauhof erfolgen. Im Maßnahmenumfang enthalten sind die Sanierung und Neuordnung des Kiesplatzes, die Abflachung des Zaberufers, die Renaturierung des Flusslaufes der Zaber, verschiedene Maßnahmen zur Verkehrssicherung wie die Einfriedigung des Spielplatzes sowie Steinschüttungen durch Wasserbausteine, die die Querung mit Trittsteinen gegenüber dem natürlichen Fließgewässerbereich abgrenzen und sichern, die vorbereitenden Maßnahmen auf den landesstraßenbegleitenden Radweg sowie die Verlängerung des Auslaufes des RÜB VI in den Neckar. Nicht im Maßnahmenumfang enthalten sind die Schiffsanlegestelle sowie die Skateranlage. StR Dr. Mühlschlegel sah in der damaligen Aufhebung der Ausschreibung den richtigen Schritt, die überarbeitete Planung sei gelungen und beinhalte Qualität. Auch StR Herrera Torrez war die Qualität der Maßnahme wichtig und regte an, den Skaterplatz geringer auszustatten.
Vom Gemeinderat wurde einstimmig der erneuten öffentlichen Ausschreibung zugestimmt. Weiter wurden Kosten, Maßnahmenumfang, Finanzierung und Terminplanung anerkannt.
Erweiterung Kindergarten Brombeerweg um eine weitere Gruppe - Vergabe der Arbeiten

In der Sitzung am 28.09.2011 hat der Gemeinderat der Planung zur Erweiterung des Kindergartens Brombeerweg zugestimmt. Um den Fertigstellungstermin 31.07.2012 halten zu können, wurde der Baustart auf Oktober 2011 festgelegt. Da die Arbeiten zur Erstellung des Anbaus an den vorhandenen Kindergarten eingreifen und bei laufendem Betrieb der zwei-zügigen Einrichtung durchgeführt werden müssen, kommen nur Firmen zur Ausführung, die bereits ihre rücksichtsvolle und saubere Arbeitsweise belegt haben und besonderes Augenmerk auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften in einem Kindergarten, legen. Deshalb wurden die Arbeiten beschränkt an ausgewählte Firmen mit bekannt guten Leistungen ausgeschrieben. Die Anzahl der aufgeforderten Firmen wurde entsprechend hoch angesetzt, um ein günstiges Ergebnis zu erreichen, da zurzeit die Auslastung der Handwerksbetriebe im Baugewerbe sehr hoch ist.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Gewerke der beschränkten Ausschreibung an den günstigsten Anbieter vergeben. Diese sind:
1. Mauer-/Rohbauarbeiten an Firma Schmidt, Heilbronn zu 91.379,39 €
2. Gerüstbau an Firma Grebe, Lauffen a. N. zu 5.934,16 €
3. Zimmerarbeiten an Firma Kübler, Untergruppenbach zu 32.801,04 €
4. Dachdeckerarbeiten an Firma Breischaft, Lauffen a.N. zu 5.792,46 €
5. Klempnerarbeiten an Firma Kübler, Untergruppenbach zu 5.824,86 €
6. Heizung an Firma Johmann, Limbach zu 12.702,80 €
7. Sanitär an Firma Johmann, Limbach zu 29.962,77 €
8. Elektroarbeiten an Firma Losch, Lauffen a.N. zu 27.627,60 €
9. Glaser an Firma Schneider, Güglingen zu 21.873,39 €
10. Metallbau an Firma Mannl, Kreuzwertheim zu 8.498,39 €
11. Sonnenschutz an Firma Schulze, Heilbronn zu 7.046,42 €
12. Gipserarbeiten an Firma Krautwasser, Lauffen a.N. zu 18.003,27 €
13. Trockenbau an Firma Anicic, Heilbronn zu 32.910,76 €
14. Estrich an Firma ADE, Backnang zu 7.930,76 €
15. Fliesen an Firma Fliesenfachmarkt Lauffen a.N. zu 7.275,48 €
16. Treppen/Naturstein an Firma Menold, Lauffen a.N. zu 3.572,14 €
17. Schreinerarbeiten an Firma Karle, Brackenheim zu 16.803,99 €
18. Bodenbeläge an Firma Bauer, Kornwestheim zu 6.183,22 €
19. Malerarbeiten an Firma Ritter, Lauffen a.N. zu 6.524,18 €
20. Schlosserarbeiten an Firma Danner, Güglingen zu 11.727,45 €