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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.01.2024 – 30.03.2024

Sicherheit geht vor - Licht ist Pflicht

Gerade für die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmenden, wie RadfahrerInnen, ElektroradfahrerInnen oder E-Scooter FahrerInnen, heißt es spätestens bei Dämmerung, in der Nacht, aber auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, Licht ist Pflicht!

bitte nur mit korrekter Beleuchtung© Shutterstock/CHOKCHAI POOMICHAIYA
bitte nur mit korrekter Beleuchtung© Shutterstock/CHOKCHAI POOMICHAIYA

Wer ohne die vorgeschriebenen und funktionierenden Beleuchtungseinrichtungen und zusätzlich vielleicht auch noch in dunkler Kleidung unterwegs ist, setzt sich der großen Gefahr aus, von anderen Verkehrsteilnehmenden, wie Pkw, Lkw, etc. übersehen und dadurch geschädigt zu werden.

Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) regelt, dass jedes Rad mit Vorder- und Rücklicht und einer passiven Beleuchtung durch Reflektoren ausgestattet sein muss. Die Leuchten müssen bauartgenehmigt sein und über ein amtliches Prüfzeichen verfügen. An beiden Pedalen sind zwei gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Für beide Seiten von Vorder- und Hinterrad gibt es die Möglichkeit, mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachte Speichenreflektoren oder mit Hülsen verkleidete oder vollständig weiß retroreflektierende Speichen und zusammenhängende, weiß retroreflektierende Streifen für die Reifen zu installieren.

Bei Zuwiderhandlungen sieht der Gesetzgeber entsprechende Bußgelder vor.

Da aktuell bei der Polizei und beim Amt für Sicherheit und Ordnung immer wieder Hinweise und Beschwerden eingehen, dass gerade zu Beruf- und Schulwegszeiten der Beleuchtungspflicht durch den Radverkehr nicht nachgekommen wird und es auch schon zu Gefahrensituationen gekommen ist, werden in nächster Zeit verstärkte Kontrollen stattfinden.

Denken Sie also an Ihre eigene Sicherheit und vor allem auch an die Sicherheit Ihrer Kinder und rüsten Sie Ihre Fahrräder mit den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen aus bzw. nehmen Sie die Beleuchtungseinrichtungen auch vorschriftsmäßig in Betrieb. Denn Sicherheit geht vor – Licht ist Pflicht!