Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 05.03.2024
Anpassung der Betreuungsgebühren für die städtischen Betreuungseinrichtungen zum 01.04.2024
Die Betreuungsgebühren für die städtischen Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) erhöhen sich zum 01.04.2024. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 die Anpassung der Betreuungsgebühren und die Neufassung der Gebührensatzung beschlossen.
Auf Grund der steigenden Personal- und Sachaufwendungen für den Betrieb der Tageseinrichtungen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge erforderlich. Entsprechend der Tarifabschlüsse des TVöD bzw. für die pädagogischen Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst steigend die Aufwendungen für die Kommunen und Träger der Kindertageseinrichtungen in diesem Jahr deutlich.
Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen und Kirchlichen Landesverbände in Baden-Württemberg zur Festsetzung von Elternbeiträgen sollen rund 20 % der Kosten aus Elternbeiträgen gedeckt werden. Die Landesverbände haben daher bereits im vergangenen Jahr eine Anpassung der Elternbeiträge um rund 8,5 % vorgeschlagen. Vielen Kommune haben Ihre Gebühren für die Kindertageseinrichtungen bereits zum 01.09.2023 angepasst. Die Stadt Lauffen nicht. Die Kostendeckung der Stadt Lauffen a.N. aus Elternbeiträgen für die städtischen Kindertageseinrichtungen betrug im Jahr 2023 für die Krippeneinrichtungen rund 5%, für die Kindergärten rund 9% und für die Horte rund 15%, und liegt daher deutlich unter den von den Landesverbänden angestrebten 20 %.
Die Elternbeiträge für die städtischen Betreuungseinrichtungen, die für 11 Monate erhoben werden, liegen derzeit noch deutlich unter den Empfehlungen der Kommunalen Landesverbänden.
Die weitere Finanzierung der Ausgaben für die Betreuungseinrichtungen ist unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesmittel von den Kommunen und Trägern der Einrichtungen zu tragen bzw. über den städtischen Haushalt zu decken. Die Qualität und das Angebot der städtischen Kindertageseinrichtungen durch das pädagogische Fachpersonal soll weiterhin erhalten bleiben, daher werden weitere Gebührenanpassungen in den kommenden Jahren erforderlich sein.
In den kommenden 14 Tagen werden die neuen Gebührenbescheide durch die Stadtkämmerei versendet. Aktuelle Einkommensnachweise müssen nicht eingereicht werden, der Bescheid wird mit der gleichen Einkommensstufe wie bisher versendet. Die neue Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder können Sie auf der Homepage der Stadt Lauffen abrufen (https://www.lauffen.de/resources/ecics_4138.pdf).
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