Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.03.2024
Heilbronner Straße ist aktuell wieder befahrbar
Bitte beachten Sie die geltenden Verkehrsregeln!
Nach einer langen Vollsperrung der Heilbronner Straße, welche in Folge einer Baumaßnahme erforderlich war, kann die Heilbronner Straße aktuell wieder in Richtung Heilbronner Straße befahren werden. Bereits kurze Zeit nach der Aufhebung der Sperrmaßnahmen, haben uns schon mehrfach die ersten Beschwerden aus der Bevölkerung erreicht, dass auf der Heilbronner Straße leider die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen und an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Heilbronner Straße zwischen der Alten Neckarbrücke und dem Heilbronner Tor als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325 StVO) ausgewiesen ist und hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Weiter gilt in der Heilbronner Straße von der Oberamteistraße in Richtung Alte Kelter eine Einbahnstraßenregelung (VZ 220 StVO). Von Richtung Heilbronner Tor kommend, darf die Heilbronner Straße bis zur Alten Kelter bis zum Verbot der Einfahrt (VZ 267 StVO) in beide Fahrtrichtungen befahren werden.
Im Zuge der Verkehrssicherheit und dem dortigen Kindergartenstandort, bitten wir Sie um Einhaltung der Regelungen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Lauffen a.N. wird im Hinblick auf die Beschwerdelage, diesen Bereich hinsichtlich der Einhaltung der Einbahnregelung und auch der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten kontrollieren. Wer sich an Verkehrsregeln hält, kann Bußgelder vermeiden.
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