Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.03.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW)
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen. Die Ausfertigung der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Stadt Lauffen a.N. mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt: 25.03.2024 bis 24.04.2024 im Bürgerbüro Lauffen a.N., Bahnhofstraße 50, 74348 Lauffen a.N.
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