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Landratsamt Heilbronn

Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 08.05.2024

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Europawahlkampagne am 31. Mai in Heilbronn

Tourstopp auf dem Kiliansplatz

Die Europawahlkampagne des Staatsministeriums Baden-Württemberg macht am Freitag, 31. Mai, einen Halt auf dem Kiliansplatz in Heilbronn. Die mehrwöchige und landesweite Aktion dient dazu, Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Europawahl am 9. Juni zu informieren und zur Stimmabgabe zu motivieren.

Die Europawahlkampagne startet am 10. Mai in Stuttgart mit einem vielfältigen Informations- und Mitmachangebot. Das Herzstück der Kampagne bildet eine Tour durch alle zwölf Regionen des Landes. Für die Kooperationspartner Landkreis Heilbronn und Stadt Heilbronn ist eine Station am Freitag, 31. Mai, von 13 bis 18 Uhr auf dem Kiliansplatz in Heilbronn geplant. Erster Landesbeamter Lutz Mai vom Landratsamt Heilbronn und Bürgermeisterin Agnes Christner von der Stadt Heilbronn sowie die Europabeauftragten von Stadt und Landkreis Heilbronn sind ebenfalls um 13 Uhr vor Ort.

Bei einem frisch gebrühten Kaffee aus der „THE LÄND in Europa“-Kaffee-Wagen haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, mit zahlreichen europapolitisch Engagierten aus der Stadt und der Region ins Gespräch zu kommen, sich über die EU und die Europawahlen zu informieren und auch Wünsche und Kritik an Politik und Verwaltung zu richten. Für Spiel, Spaß und Infotainment sorgen ein EU-Quizrad, ein Europa-Riesenpuzzle, ein Ausflug per Virtual Reality in das EU-Parlament und in die Landesvertretung in Brüssel, eine Torwand und eine Fotobox und viele weitere Aktionen. Den musikalischen Rahmen liefert ab 15 Uhr das Akkordeonorchester des Musikvereins Schwaigern.

Abgerundet wird die Kampagne durch diverse multimediale und interaktive Veranstaltungen und Aktionen vor Ort. Die Organisatoren aus der Stadt und dem Landkreis Heilbronn freuen sich sehr, dass Ingo Espenschied ab 19 Uhr seinen multimedialen Vortrag DOKULIVE im Deutschhofkeller der Volkshochschule Heilbronn, Kirchbrunnenstraße 12, präsentieren wird. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu DOKULIVE ist unter www.vhs-heilbronn.de mit dem Stichwort „Das Europäische Parlament“ über die Kurssuche möglich.

Alle Veranstaltungen, Standorte und Zeiten der Kampagnentour sowie alle weiteren Informationen zur Europawahl gibt es unter www.stm.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik „In Europa und der Welt“, Europa erleben, Europawahl oder auf dem Instagram-Kanal „THE LÄND in Europa“.

Insektenschutz und Lichtverschmutzung durch Fassadenbeleuchtung

Gesetz regelt Beleuchtungsverbot für Fassaden

In Baden-Württemberg ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, die Lichtverschmutzung und Insektensterben reduziert. Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztätig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr. Damit ist die Beleuchtung der ganzen Gebäudefassade oder große Teile davon gemeint, nicht aber einzelne Leichten als Eingangs- oder Balkonbeleuchtung.

Was bislang nur für öffentliche Gebäude galt, gilt jetzt auch für Unternehmen und Privatpersonen. Bislang galt das Verbot nur für öffentliche Bauten. Nach der Gesetzesänderung sind alle betroffen. Nur für Beleuchtungen die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, gilt eine Ausnahme. Privateigentümer und Unternehmen in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet vorhandene und geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um das neue Beleuchtungsverbot einzuhalten.

Licht aus für den Artenschutz. Fassadenbeleuchtungen wirken sich negativ auf Insekten und andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse und Eulen aus, da sie häufig die stärkste Lichtquelle im Umkreis sind. Die Tiere werden durch das Licht oft kilometerweit angezogen und von ihren Flugwegen abgebracht. Sie umkreisen Leuchten oft stundenlang bis zum Erschöpfungstod.

Gerade große Gebäude, die in der Nähe zu Wiesen und Grünflächen stehen, locken mit der Fassadenbeleuchtung viele Insekten an. Besonders kritisch sind Strahler, die Fassaden von unten nach oben beleuchten und somit oft noch weit in den Nachthimmel scheinen. In der Folge gehen die Insektenbestände stark zurück, was auch den Bestand anderer Tiere wie Vögel, Amphibien oder Fledermäuse gefährdet. Auch Nachtfalter, die wie Wildbienen einen hohen Anteil an der Bestäubung leisten, werden geschädigt. Auch auf den Menschen hat die übermäßige Beleuchtung in der Nacht Auswirkungen auf die Schlafqualität.

Allgemeine Fragen und Anträge auf Ausnahmen können beim Amt Bauen und Umwelt, telefonisch unter 07131 994 – 380 oder per E-Mail an naturschutz@landratsamt-heilbronn.de eingereicht werden. Nähere Informationen bietet außerdem das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg.