Die Weinstadt am Neckarufer
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Gebühren

Satzung und Gebührenordnung

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 und in Verbindung mit §§2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 09.04.2003 hat der Gemeinderat der Stadt Lauffen a. N. eine Satzung über die Gebühren für städtische Kinderatgeseinrichtungen beschlossen.

 

Gebühren wie Satzung sind über die folgenden Links abzurufen:

 

Erhebungsgrundsatz

§ 1 der Lauffener Satzung regelt den Grundsatz der Gebührenerhebung:

 

  • Die Stadt Lauffen a.N. betreibt Tageseinrichtungen für Kinder als öffentliche Einrichtungen. Zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwands werden für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
  • Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Tageseinrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Die Gebühr ist für 11 Kalendermonate (der Monat August ist in der Regel frei) zu entrichten.

 

Über alle weiteren Regelungen informieren Sie sich bitte über die oben als Link zur Verfügung gestellten Dokumente oder bei den Ansprechpartnerinnen rechts.