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Wichtige Informationen rund um den Jugendrat

 Jugendrat werden
Mitglied im Jugendrat sein hat viele Vorteile

Welche Vorteile bringt das Amt im Jugendrat für euch mit sich?

 

Nach außen könnt ihr damit

 

  • Interessen der Jugend vertreten
  • Meinungen Wünsche und Aktionen beeinflussen, umsetzen und mitgestalten
  • aktiv in Entscheidungsprozesse der Stadt einbezogen werden

 
Für euch selbst könnt ihr damit 

 

  • Erfahrungen in der Teamarbeit und in demokratischen Entscheidungen sammeln
  • mit vielen weiteren engagierten Jugendlichen zusammenarbeiten
  • an Planungswochenenden, Infofahrten und Jugendratsfesten teilnehmen
  • eine Urkunde des Bürgermeisters über die Mitgliedschaft im Jugendrat erwerben, die später den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden kann
 Amtszeit
Amtszeit, Ausscheiden

Die Amtszeit des Jugendrats beträgt 2 Jahre.

 

Jugendräte, die während ihrer Amtszeit das letzte Schuljahr vollenden oder die Schule wechseln, verbleiben bis zur nächsten Wahl im Jugendrat. Bei Ausscheiden vor Ablauf der Amtszeit, rückt der Kandidat derselben Schule mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach.

 Zusammensetzung
Zusammensetzung und Verteilung der Sitze im Jugendrat

Der Jugendrat besteht aus 15 ehrenamtlich tätigen Schüler/innen aller weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Lauffen a.N. mit Stimmrecht sowie dem Jugendbeauftragten der Stadt Lauffen a.N., der kein eigenes Stimmrecht hat. Diese Regelung gilt auch für die Schüler aus Nachbarkommunen, die auf diese Schule gehen.

 

Die Zahl der Sitze einer Schule im Jugendrat bemisst sich nach der Gesamtzahl der Schüler dieser Schule. Jede Schule hat aber mindestens 2 Sitze im Jugendrat.

 Wahl
Wahlberechtigte, Wählbare, Wahlen

Wahlberechtigt und wählbar als Jugendrat sind Schüler alle weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Lauffen a.N., die zu Beginn der Amtsperiode die siebte Klasse besuchen und die in ihrer Schullaufbahn die höchste Klasse noch nicht abgeschlossen haben.

 

Die Wahlen finden jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres statt. Amtsantritt des neu gewählten Jugendrats muss jeweils noch vor Beginn der Weihnachtsferien sein.

 

Die Wähler haben jeweils so viele Stimmen, wie an ihrer Schule wählbare Sitze zu vergeben sind. Einem Kandidaten kann jeweils nur eine Stimme gegeben werden. Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind an der jeweiligen Schule gewählt. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los.

 

Wird die erforderliche Zahl von 15 Migliedern des Jugendrats nicht erreicht, so entscheidet der Gemeinderat Lauffen a.N., ob der Jugendrat trozdem zugelassen wird.