Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 02.11.2020
Nutzen Sie die Beratungen des Kreisdiakonieverbandes
Derzeit über Telefon, per Post oder e-Mail
Heizungshilfe beantragt?
Der Winter und damit die kalte Jahreszeit ist da. Wer Unterstützung durch Grundsicherung nach dem SGB II oder XII bekommt, sollte dringend prüfen, ob ein Antrag beim Jobcenter oder Landratsamt auf eine sogenannte Heizungshilfe nötig ist. Diese kommt für alle Menschen in Frage, die Heizungsmaterial wie Holz, Öl oder Briketts selbst beschaffen. Ein formloses Schreiben an die Behörde genügt, um die zusätzliche Hilfe zu beantragen.
Haben Sie sonstige Fragestellungen zu sozialrechtlichen Themen? Gerne können Sie einen Termin in der Sozialberatung Lauffen vereinbaren.
Bildunterschrift: Simone Bleher, Dipl.-Sozialpädagogin
Das Angebot umfasst Beratung und Begleitung
- bei finanziellen oder wirtschaftlichen Problemen
- in besonderen Lebenskrisen
- bei existenzieller Not.
Wir unterstützen Sie
- beim Kontakt mit Behörden
- durch Informationen über Leistungsansprüche
- bei Fragen zu SGB II und SGB XII
- durch Prüfung der Bescheide
- durch Hilfe bei der Gestaltung von Widersprüchen
- durch Vermittlung an andere Fachdienste.
Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung findet die Beratung derzeit über Telefon, per Post oder E-Mail statt. Die Terminvergabe erfolgt über das Sekretariat unter der Telefonnummer 07131/9644-41.
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