Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 04.01.2021
Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge. Worauf Sie (k)einen Anspruch haben
Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Bildunterschrift Juni2013: Das letzte große Hochwasser in Lauffen im Juni 2013
Jede Bürgerin beziehungsweise jeder Bürger sollte deshalb anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit das eigene Haus beziehungsweise die eigene Wohnung betroffen ist. Die Karten zeigen auf, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Die Karten können u. a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.
Bildunterschrift IMG_7956.JPG: Überfluteter LamparterPark im Mai 2019
Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Deshalb wäre es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.
Bildunterschrift Dammstraße: Kleineres Hochwasser in der Dammstraße im Januar 2015
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.
Tips für weiterführende Informationen erhalten Sie im Stadtbauamt Lauffen unter 07133-106-36 oder unter:
Hochwasserbw.de Zentrale Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement in Baden- Württemberg des Ministeriums für Umwelt, Energie und Wirtschaft
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen- und-buerger- vor-dem-hochwasser
UDO Umweltdaten Online Der interaktive Dienst UDO ermöglicht den allgemeinen Zugriff auf Hochwassergefahrenkarten. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf sowie an welchen Orten und wie tief das Wasser stehen würde. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml
UDO Filmtutorials Einführung in UDO, Bedienung der interaktiven Hochwasserkarten, Erstellen einer HWRM-Abfrage, Anwendungsbeispiele https://www.youtube.com/user/UmweltBW
Text: Helge Spieth, Stadtbaumeister
Fotos: Archiv
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