Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.03.2021
Schnelltestung auf SARS-CoV-2
Lauffen a. N. öffnet Teststrukturen
Wie bereits im Lauffener Bote letzter Woche berichtet, bietet Lauffen a. N. derzeit eine zweigeteilte Teststruktur an. In der Stadthalle werden Beschäftigte im Kinderbetreuungsbereich aus städtischen, kirchlichen und freien Einrichtungen in Lauffen a. N. regelmäßig getestet. Die Lauffener Hölderlin-Apotheke bietet daneben bislang Tests an bei Anspruch nach der Testverordnung bzw. gegen Berechtigungsschein oder auf Selbstzahlerbasis. Im Rahmen der Tests mit Berechtigungsschein ist die Hölderlin-Apotheke die offizielle Teststelle für den gesamten Beschäftigtenkreis der Lauffener Schulen.
Die Teststelle für das Schulpersonal, weitere bislang bereits Berechtigte und Selbstzahler ist vor der Hölderlin-Apotheke, Bahnhofstraße 26, 74348 Lauffen a. N., in einem Zelt auf dem Platanenplatz eingerichtet. Geöffnet ist die Teststelle zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr: 8 - 13 Uhr und 14 Uhr – Open End (falls Termine während der ÖZ alle ausgebucht sind)
Sa: 8 Uhr – Open End (falls Termine während der ÖZ alle ausgebucht sind)
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich testen lassen
Testungen nach §4a der TestV können nach §5 der TestV im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden. Geöffnet ist die Teststelle hierfür, abweichend zu den oben dargestellten Öffnungszeiten der Apotheken-Teststelle, zu folgenden Zeiten:
Mo - Di: 16 - 17.30 Uhr
Do - Fr: 16 - 17.30 Uhr
Sa: 13 - 15 Uhr
Eine Voranmeldung in der Apotheke zur Koordination, Tel. 07133 / 49 90, ist grundsätzlich immer und im Bereich jeder Testgruppe erforderlich. Wer einen Berechtigungsschein zur Testung besitzt (z.B. Beschäftigte der Schulen), bringt diesen bitte unbedingt zur Testung in die Apotheke mit, da die Teststelle diese Berechtigungsscheine sammeln muss.
Die vorgesehenen SARS-CoV-2-Schnelltestungen sollen ausschließlich bei Personen ohne Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Erscheint eine Person mit Symptomen, so muss diese an eine/n niedergelassene/n Arzt oder Ärztin (Haus-, Facharzt, Corona-Schwerpunktpraxis) oder ein Testzentrum verwiesen werden.
Sämtliche zu testende Personen sollen vor Betreten eine Händedesinfektion durchführen und eine korrekt sitzende medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen. Die Durchführung der Testung muss dokumentiert werden. Die Angaben auf dem Bescheinigungs-/Meldeformular müssen durch die zu testende Person selbst, ggf. durch eine Begleitperson oder durch das testende Personal ausgefüllt werden. Verweigert eine zu testende Person die Angaben oder macht offensichtlich falsche Angaben, so ist darauf hinzuweisen, dass keine Testung durchgeführt werden kann, da im Falle eines positiven Testes der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nicht nachgekommen werden kann.
Hat sich im Rahmen einer Schnelltestung auf COVID-19 ein positives Testergebnis ergeben, dann wird die Apotheke eine Meldung ans Gesundheitsamt machen. Die betroffene Person hat sich nach den Vorschriften der Corona Verordnung Absonderung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und unmittelbar einen PCR-Test beim Hausarzt oder einem Testzentrum, welches PCR-Tests anbietet, durchführen zu lassen.
Bei einem negativen Testergebnis wird auf Wunsch der Testperson eine Negativ-Bescheinigung ausgehändigt. Wichtig ist aber auch bei negativem Schnelltest folgendes zu beachten: Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Das Verhalten nach dem Test ist demnach dasselbe wie vor dem Test.
Hinweise: Für die Wahlhelfenden der Landtagswahl am 14. März 2021 wird es ein Angebot der jeweils zentralen Testung je am Samstag vor und nach der Wahl ab 11 Uhr in der Stadthalle durch das Team um Dr. Michael Mühlschlegel geben. Wer diese Termine nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit, sich davon abweichend über die Teststelle der Apotheke bzw. in Wohnortnähe testen zu lassen.
Weitere Veränderungen, wie beispielsweise die Testung von Schülerinnen und Schülern direkt an Schulen, sind derzeit in Planungsgesprächen, sobald es hier neue Informationen gibt, wird der Lauffener Bote berichten bzw. erhalten Sie auch Informationen direkt über die Schulen. Bitte behalten Sie hierzu auch gerne die städtische Homepage www.lauffen.de im Auge, wo ergänzende Veröffentlichungen jeweils zeitnah möglich sind.
Bildunterschrift: Teststelle am Platanenplatz bietet ab sofort auch kostenfreie Tests für die Bürgerschaft. (Foto: Waldenberger)
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