Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 16.03.2021
Bahnhofstraße: Teilbereich 50km/h wird aufgehoben
Änderung der Vorfahrtsregel: Jetzt gilt rechts vor links
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hat einstimmig beschlossen, die Durchgängigkeit der Tempo 30 Zone in der Bahnhofstraße zwischen der Weinstraße/Karlstraße und der Siedlerstraße herzustellen.
Nach dem es pandemiebedingt wieder möglich war, konnten die erforderlichen Maßnahmen durch die Mitarbeiter*innen des städtische Bauhofs und des Markierungstrupp des Landratsamt Heilbronn umgesetzt und die durchgängige Tempo 30 Zone in Betrieb genommen werden.
Rechts-vor-Links Regelung beachten
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Ausweitung der Tempo 30 Zone nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern auch die Vorfahrtsregelungen geändert haben. Beim Ausfahren aus der Heimstraße, dem August-Lämmle-Weg, der Kurze Straße und aus dem Reisweg, sind diese Fahrzeuge gegenüber den aus westlicher Richtung (aus Richtung Siedlerstr. kommend) in Richtung Stadtmitte fahrenden Fahrzeugen nach der Rechts-vor-Links-Regelung vorfahrtsberechtigt.
Weiter bitten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse darum, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, da auch hier im Zuge der Verkehrssicherheit immer wieder Geschwindigkeitskontrollen stattfinden werden.
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