Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 24.03.2021
Kostenfreie Schnelltests bringen mehr Sicherheit über Osterfeiertage
SARS-CoV-2 frühzeitig entdecken: Auch Lauffener Schulen sind in Vor-Ort-Testung gestartet
Einhalten der geltenden Einschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln, das Respektieren der Maskenpflicht, Impfen und Testen, Testen, Testen. Das sind die Devisen dieser Zeit um dem sich weiter verbreitenden Virus namens SARS-CoV-2 und seinen Mutanten den Kampf anzusagen. Für ein Mehr an Sicherheit für betreute Kinder, für Verwaltungskunden, für Kolleginnen und Kollegen, für die Familien zu Hause, macht die Stadt Lauffen a. N. ihrem Personal in kontaktreichen Stellen, inklusive dem Personal aller örtlichen Kindertagesstätten, kostenfreie und unkomplizierte Schnelltestangebote. Im Testteam um Dr. Michael Mühlschlegel in der Stadthalle werden Antigen-Schnelltests zweimal die Woche auf freiwilliger Basis durchgeführt und gut angenommen. Auch die Wahlhelfenden wurden hier vor und nach der Landtagswahl auf Corona schnellgetestet. Teilnehmende und Interessierte an Gemeinderatssitzungen können ebenfalls von dem Plus an Sicherheit durch eine Testung direkt vor der Sitzung in der Mensa des Hölderlin-Schulzentrums profitieren.
Folgen deshalb auch Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger diesen Beispielen und nehmen Sie die vom Bund eröffnete kostenfreie Möglichkeit der Testung in Anspruch. Neben der vorhandenen Struktur der ärztlichen Praxen in Lauffen a. N., bei der selbstverständlich jederzeit Termine für entsprechende Testabstriche erfragt werden können, hat Bernhard Stetter hierfür gemeinsam mit seinem Team der Hölderlin-Apotheke am Platanenplatz, Bahnhofstraße 26, extra eine Teststelle geschaffen, bei der ebenfalls ganz unkompliziert Antigen-Schnelltests - auf Wunsch mit Abstrichen im hinteren oder vorderen Nasenbereich - angeboten werden. Diese Tests sind regelmäßig völlig schmerzfrei und kosten Sie lediglich rund 15 Minuten Zeit, bis das Ergebnis ausgewertet ist.
Testen lassen können sich am Platanenplatz alle Bürgerinnen und Bürger ohne Krankheitssymptome mindestens einmal pro Woche kostenfrei von Montag bis Samstag zu den regulären Öffnungszeiten der Hölderlin-Apotheke sowie zusätzlich samstagnachmittags zwischen 13 und 15 Uhr.
Auch über die Osterfeiertage wird die Teststelle der Hölderlin-Apotheke für Sie geöffnet sein: An den Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag je von 8 bis 10 Uhr und am Karsamstag von 9 bis 15 Uhr.
Selbstverständlich bleibt die Hölderlin-Apotheke auch weiterhin darüber hinaus gerne Anlaufstelle für Personen mit Berechtigungsschein bzw. weitere nach der Corona-Testverordnung berechtigte Gruppen.
Eine Voranmeldung in der Apotheke zur Koordination, Tel. 07133 / 49 90, ist grundsätzlich immer und im Bereich jeder Testgruppe erforderlich.
Darüber hinaus wurde in dieser Woche mit der Schnelltestung an den Lauffener Schulen begonnen. Schülerinnen und Schüler können sich hier mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ebenso wie das Schulpersonal und die Lehrerschaft auf SARS-CoV-2 testen lassen. Die betroffenen Familien wurden hierzu direkt von den Schulen ihrer Kinder, begleitet durch ein Schreiben des Bürgermeisters, unterrichtet. Die vorgesehenen Tests sind Antigen-Schnelltests, welche mittels eines einfachen und völlig schmerzfreien Abstrichs im vorderen Nasenbereich (erste 2 cm der Nase) erfolgen und durch vorab ärztlich geschultes Personal durchgeführt werden. Die Kommunalen Landesverbände gehen davon aus, dass der allergrößte Teil der Schülertestungen ab April, nach den Osterferien, im Rahmen angeleiteter Selbsttests, nämlich PoC-Antigen-Schnelltests der neuen Generationen zur Selbstanwendung, in der Schule im Klassenverbund durchgeführt werden.
Ergänzend hierzu dürfen sich in der Teststelle am Platanenplatz und bei anbietenden Arztpraxen selbstverständlich auch weiterhin Schülerinnen und Schüler mit ihren Angehörigen mittels Antigen-Schnelltest testen lassen.
Wer einen Berechtigungsschein zur Testung besitzt (wie beispielsweise Kita-/Schulpersonal), bringt diesen bitte unbedingt zur Testung mit, da die Teststelle diese Berechtigungsscheine sammeln muss.
Die vorgesehenen SARS-CoV-2-Schnelltestungen sollen ausschließlich bei Personen ohne Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Erscheint eine Person mit Symptomen, so muss diese an eine/n niedergelassene/n Arzt oder Ärztin (Haus-, Facharzt, Corona-Schwerpunktpraxis) oder ein Testzentrum verwiesen werden.
Sämtliche zu testende Personen sollen vor Betreten eine Händedesinfektion durchführen und eine korrekt sitzende medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen.
Die Durchführung der Testung muss dokumentiert werden. Die Angaben auf dem Bescheinigungs-/Meldeformular müssen durch die zu testende Person selbst, ggf. durch eine Begleitperson oder durch das testende Personal ausgefüllt werden. Verweigert eine zu testende Person die Angaben oder macht offensichtlich falsche Angaben, so ist darauf hinzuweisen, dass keine Testung durchgeführt werden kann, da im Falle eines positiven Testes der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nicht nachgekommen werden kann.
Hat sich im Rahmen einer Schnelltestung auf COVID-19 ein positives Testergebnis ergeben, dann wird die Teststelle eine Meldung ans Gesundheitsamt machen. Die betroffene Person hat sich nach den Vorschriften der Corona Verordnung Absonderung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und unmittelbar einen PCR-Test beim Hausarzt oder einem Testzentrum, welches PCR-Tests anbietet, durchführen zu lassen. Hinweis: Über die Osterfeiertage haben die Labore geschlossen, daher können in dieser Zeit bei Auftreten eines positiven Schnelltests keine PCR-Tests zur konkreten Abklärung durchgeführt werden. Personen mit positivem Schnelltest haben sich daher in häuslicher Quarantäne zu halten, bis am Dienstag nach Ostern ein PCR-Test bei der Ärzteschaft wieder durchführbar und durchs Labor auswertbar ist.
Wer im Falle eines positiven Schnelltests bei der Terminvereinbarung eines PCR-Tests beim eigenen Hausarzt nicht erfolgreich sein sollte, hat die Möglichkeit, sich bei der kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) unter der Telefonnummer 116 117 kostenfrei zu Corona-Schwerpunktpraxen in der Umgebung beraten zu lassen. Auf ihrer Internetseite https://www.kvbawue.de hat die KVBW außerdem eine Liste solcher Praxen hinterlegt. In der Navigation können Sie diese unter den Menüpunkten Bürger – Notfallpraxen – Corona-Anlaufstellen finden.
Bei einem negativen Testergebnis wird auf Wunsch der Testperson eine Negativ-Bescheinigung ausgehändigt. Wichtig ist aber auch bei negativem Schnelltest folgendes zu beachten: Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Das Verhalten nach dem Test ist demnach dasselbe wie vor dem Test.
Bitte behalten Sie zu weiteren aktuellen Informationen auch gerne die städtische Homepage www.lauffen.de im Auge, wo ergänzende Veröffentlichungen jeweils zeitnah möglich sind.
Bildunterschriften:
Bild 1:
Das Team aus Schulsozialarbeit und Horten der Stadtverwaltung in der Stadthalle um Dr. Michael Mühlschlegel testet u.a. Kita- und weiteres städtisches Personal. (Foto: Kast)
Bild 2:
Inhaber der Hölderlin-Apotheke Bernhard Stetter bietet an der Teststelle am Platanenplatz kostenfreie Tests für die Bürgerschaft. (Foto: Drechsler)
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