Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Finanzamt

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Finanzamt | Kast, Ingrid | 26.08.2021 – 30.09.2021

Das Finanzamt informiert

Einführung des 3G-Nachweises

Die baden-württembergische  Steuerverwaltung  hat sich dazu entschieden,  den 3G-Nachweis auch bei der persönlichen Vorsprache in den Servicezentren der Finanzämter einzuführen. Der 3G-Nachweis  bedeutet: Bürgerinnen  und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen  gelten, müssen  künftig  bei einem  Besuch  einen tagesaktuellen  negativen COVID-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt für alle Servicezentren der Finanzämter, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-lnzidenz  im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

 

Dabei  gilt unverändert, dass der Zutritt nur  mit Mund-Nasen-Schutz  (medizinische Gesichtsmaske  oder  Atemschutz,  welcher  die Anforderungen des  Standards  FFP2, KN95, N95  oder  vergleichbarer  Standards  erflillt)  und  nur  nach  vorheriger  Terminvereinbarung möglich ist. Darüber  hinaus  steht  bei  allen  Finanzämtern  auch  weiterhin  ein  elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite  des örtlichen Finanzamts  zu finden ist. Dort  können  die Bürgerinnen  und  Bürger ihre Anfragen  auch online  an ihr  Finanzamt richten.

 

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht außerdem der Steuerehatbot der baden­ württembergischen  Steuerverwaltung  zur Unterstützung  zur Verfligung. Der Chatbot  ist an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr erreichbar. Den virtuellen Steuerassistenten finden Sie hier: steuerchatbot.digital-bw.de.

 

Darüber hinaus hat die Steuerverwaltung  Baden-Württemberg  Erklärvideos  im Einsatz. Kurz und prägnant  wird  jeweils  in  rund  2  Minuten  dargestellt,  was  in  bestimmten Situationen steuerlich  zu  tun  ist  oder  welche  Möglichkeiten  das  Steuerrecht   bietet.  Den Link  zu  den Erklärvideos finden Sie im Internet auf der Startseite der Oberfinanzdirektion  Karlsruhe und den Finanzämtern.