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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.12.2021 – 31.01.2022
Grundsteuerbescheide 2022
Öffentliche Bekanntmachung:
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022
1. Steuerfestsetzung:
Die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 betragen
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 390 v. H.
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v. H.
Die Hebesätze sind gegenüber den Vorjahren unverändert.
Ab Mitte Januar 2022 werden den Grundstückseigentümern die aktuellen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2022 zugestellt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. ln diesen Fällen ergeht angeknüpft an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 werden den Steuerschuldnern mit den Grundsteuerbescheiden eine Informationsbeilage für die weiteren notwendigen Schritte im Jahr 2022 zugestellt. Hier werden allgemeine Informationen und das Mitwirken der Steuerpflichtigen im Rahmen ihrer Steuererklärung für 2022 ausführlich erklärt. Wir bitten Sie, diese zu beachten. Diese Informationen zur Grundsteuerreform sind auch auf der Internetseite unter der Rubrik Wohnen und Arbeiten – Kommunalsteuern der Stadt Lauffen a. N. hinterlegt. Weitere Portale für Informationen sind hier ebenfalls aufgeführt.
2. Zahlungsaufforderung:
Die Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2022 sind ohne besondere Zahlungsaufforderung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (§28 GrStG) zu entrichten, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid, der vor dieser öf fentlichen Bekanntmachung erteilt wurde, ergeben.
Für das Kalenderjahr 2022 sind Zahlungen mit einem Viertel des zuletzt festgesetzten
Jahressteuerbetrages zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15.November zu entrichten. Jahressteuerbeiträge bis zu einer Höhe von 15,00 Euro werden ineinem Betrag zum 15. August, Jahressteuerbeträge bis zu einer Höhe von 30,00 Euro werden mit der Hälfte des Jahresbetrages zum 15. Februar und 15.August zur Zahlung fällig.
Auf schriftlichen Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer davon abweichend am 1.Juli in einem Betrag entrichtet werden. Der Antrag kann spätestens bis zum 30.September des vorangehenden Kalenderjahres bei der Stadtverwaltung Lauffen am Neckar gestellt werden.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschrift zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA- Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a . N. vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn |
IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 |
BIC: HEISDE66XXX |
Volksbank im Unterland |
IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 |
BIC: GENODES1VLS |
3. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Lauffen am Neckar, Rathausstraße 10, 74348 Lauffen am Neckar erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewährt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40,
74064 Heilbronn erhoben wird.
gez. Bürgermeister Waldenberger
Lauffen am Neckar, 14.12.2021
Die digital signierte Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer 2022 vom 14.12.2021 in der Fassung vom 14.12.2021 finden Sie im Ortsrecht unter: „Amtliche Bekanntmachungen“: https://www.lauffen.de/website/de/virtuelles_rathaus/amtliche-bekanntmachungen