Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 21.02.2022 – 31.03.2022

Das Landratsamt informiert:

 

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Es drohen Bußgelder und Fahrverbote

Amphibienwanderung – Tempolimits beachten

 

Sobald die Witterung milder wird, wandern wieder Kröten, Frösche, Unken und Molche zu ihren Laichgewässern. Um sie auf dem Weg dorthin zu schützen, werden an den bekannten Wanderkorridoren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Sperrungen mit örtlichen Umleitungen eingerichtet.

Die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen ist aus doppeltem Grund wichtig. Zum einen, weil Amphibien bei mehr als 30 km/h durch die Druckwelle der Fahrzeuge getötet werden und zum anderen zur Sicherheit der ehrenamtlichen Amphibienschutzhelfer, die vor allem in den Abendstunden im Einsatz sind.

Nachdem es in den vergangenen Jahren für die Helfer immer wieder zu gefährlichen Situationen durch überhöhte Geschwindigkeiten gekommen ist, wird es dieses Jahr verstärkt Kontrollen geben. Aufgrund der niedrig angeordneten Geschwindigkeiten kann es schnell zu höheren Bußgeldern und Fahrverboten kommen. So gibt es etwa bereits ab einer Überschreitung von 41 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot.

Unter www.landkreis-heilbronn.de sind die betroffenen Strecken abrufbar.

 

Artenschutz kann Bauen teurer machen

Beim Bauen muss an vieles gedacht werden, auch an den Artenschutz. Ansonsten kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen, vor allem, wenn sich der Baubeginn dadurch lange verzögert. Das ist gut möglich, weil auf jedem Grundstück besonders geschützte Tiere leben können, und zwar insbesondere dann, wenn sich auf dem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, Teiche, Mauern, Trockenmauern, Raine, Lagerplätze oder ältere Gebäude befinden. Es kann dann bis zu mehreren Monaten dauern, bis diese Lebensräume beseitigt werden dürfen, vor allem auch deshalb, weil dabei auf Brut- und Überwinterungszeiten Rücksicht genommen werden muss.

Zu beachten sind außerdem die gesetzlichen Einschränkungen bei der Rodung von Bäumen und Hecken auf Baugrundstücken. Zwar dürfen diese bei genehmigten Bauvorhaben auch ausnahmsweise während der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September gerodet werden, allerdings nur dann, wenn der Artenschutz nicht betroffen ist. So dürfen zum Beispiel keine Höhlen oder Nester in den Bäumen oder Hecken sein.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt das Landratsamt Heilbronn, frühzeitig Kontakt mit ihm aufzunehmen (Amt „Bauen und Umwelt“).

 

Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn

Verkürzte Wartezeiten durch neues Serviceangebot

 

Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn bietet ab sofort die Möglichkeit einer „Einwurfzulassung“ an, um Wartezeiten für Kundinnen und Kunden zu verkürzen.

 

Der jeweilige Antrag wird dabei vor Ort anhand einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen in einen Umschlag gegeben. Je Antrag ist eine Wartemarke zu ziehen. Der verschlossene Umschlag wird in eine Postkiste eingeworfen und von den Mitarbeitenden der Zulassungsstelle bearbeitet. Nach dem Einwurf kann die antragsstellende Person die Zulassungsstelle verlassen und wird telefonisch informiert, sobald der Antrag bearbeitet wurde. Mit der zu Beginn gezogenen Wartemarke wird die antragsstellende Person bei der Abholung identifiziert, kann ihren Antrag entgegennehmen und vor Ort bezahlen. Der Antrag und die „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ stehen auf www.landkreis-heilbronn.de zum Download bereit.

 

Der Service „Einwurfzulassung“ steht für Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Import, Namens- oder Adressänderungen sowie bei Verlust von Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

 

Weiterer kontaktloser Service: Die Postzulassung

Zusätzlich bietet die Zulassungsstelle die sogenannte Postzulassung an, bei der kein Gang zur Zulassungsstelle notwendig ist und Leistungen bequem per Post erledigt werden können. Folgende Dienste werden auf dem Postweg angeboten: Namens- und Adressänderungen (www.landkreis-heilbronn.de/aenderung-halterdaten), Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheins (ZB I) bei Verlust (www.landkreis-heilbronn.de/verlust-fahrzeugschein) und Berichtigungen des Fahrzeugscheins bei technischen Änderungen (www.landkreis-heilbronn.de/technische-aenderungen).

 

Die jeweiligen Formulare, eine Übersicht der notwendigen Unterlagen sowie die Kosten können unter den jeweils angegebenen Links abgerufen werden. Alternativ können alle Formulare auch per Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefordert werden.

 

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis besteht, werden die eingereichten Formulare am Tag des Posteingangs bearbeitet. Anschließend werden die neuen Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet.