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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Rutz, Gerald | 03.03.2022 – 01.05.2022
Satzungsänderung der Satzung Sanierungsgebiet IV
Satzung zur Änderung der Satzung des Sanierungsgebiets "Lauffen IV"i
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der
Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Lauffen in seiner Sitzung am 27.10.2021 folgende Sanierungssatzung beschlossen:
Änderung der Frist zur Durchführung der Sanierung
Mit Beschluss vom 19.02.2014 hat der Gemeinderat die Sanierungssatzung „Lauffen IV“ beschlossen. In § 4 wurde die Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 BauGB zunächst bis 31.12.2021 zeitlich befristet. Für die weitere Umsetzung der Sanierungsziele ist die Verlängerung der Sanierungslaufzeit erforderlich.
Gem. § 142 Abs. 3 BauGB wird die Frist in der die Sanierung „Lauffen IV“ durchgeführt werden soll bis 31.12.2026 festgelegt. Die Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Lauffen, Bauamt, Rathausstraße 10, 74348 Lauffen a.N. von jedermann eingesehen werden.
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 19.02.2014 (Öffentliche Bekanntmachung vom 27.02.2014) bleiben von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Stadt Lauffen, den 04.11.2021
Klaus-Peter Waldenberger
Bürgermeister
Neu online veröffentlicht am 01.03.2022. Online abbrufbar unter: www.lauffen.de/amtliche-bekanntmachungen