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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 31.03.2022 – 30.05.2022

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Stadt Lauffen a.N. Bebauungsplan "Rechtsabbiegespur B27" Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans "Rechtsabbiegespur B27" mit Datum vom 03.03.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan vom 03.03.2022.

 

Bebauungsplan B 27  


Ziel und Zweck der Planung

Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes im Bereich der B27 / L1103 (Stuttgarter Straße) am südöstlichen Ortseingang von Lauffen am Neckar, soll eine rund 100 m lange Rechtsabbiegespur geschaffen werden. Mit der Planung soll somit der Verkehrsfluss optimiert werden.

Ursprünglich sollte der Knotenpunktumbau im Rahmen des Ausbaus der B27 Neckarbrücke in Lauffen a.N. erfolgen. Zur Beschleunigung der Maßnahmen zur Herstellung der Rechtsabbiegespur soll diese aus dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B27 Neckarbrücke herausgelöst werden und ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für die geplante Rechtsabbiegespur aufgestellt werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung wird

 

vom  20.04.  bis  20.05.2022

 

im Rathaus der Stadt Lauffen a.N., (Rathausturm, Zugang über das Stadtbauamt) zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Do., 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr)  öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. (https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten-> Bauen und Sanieren-> aktuelle Bebauungsplanverfahren) eingestellt. Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) eingesehen werden. Während der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

-       Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes von Stauss und Turni vom 01.03.2022

-       Naturschutzfachliche Stellungnahme von Landschaftsplanung Langenholt vom 28.02.2022

-       Schalltechnische Untersuchung des Büros BS Ingenieure vom 11.03.2022

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden

 

-       schriftlich an die Stadt (Stadt Lauffen am Neckar, Rathausstr. 10, 74348 Lauffen),

-       per E-Mail an info@lauffen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder

-       mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

 

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass:

bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern die zur Bearbeitung des Anliegens angegebenen personenbezogenen Daten wie Vor-und Familienname sowie die Anschrift (gegebenenfalls auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Lauffen a.N., den 07.04.2022

Klaus-Peter Waldenberger

Bürgermeister