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Finanzamt | Kast, Ingrid | 06.04.2022 – 30.05.2022

Anpassung der Zugangsregelungen im Servicezentrum des Finanzamts Heilbronn

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Seit dem  4. April ist der  Zutritt zu den  Servicezentren der  Finanzämter wieder im Rahmen der  3G-Regelungen (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich. Als Testnachweis wird ein negativer Antigen-Schnelltest benötigt, wobei die zu- grundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen darf. Dabei  gilt  unverändert, dass  der  Zutritt  nur  mit  Mund-Nasen-Schutz  entsprechend den  Anforderungen des Standards FFP2  und nur nach  vorheriger Terminvereinbarung  gestattet ist.  Das System zur  Terminvereinbarung  finden  Sie  auf der Seite https://finanzamt-bw.fv-bwl.de. Bei  allen  Finanzämtern  steht auch  weiterhin  das elektronische  Kontaktformular zur Verfügung, das auf der  Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger  können dort ihre Anfragen online an ihr Finanzamt richten. Für  allgemeine  Fragen zur  Steuererklärung  steht zusätzlich  der  Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Außerdem er- läutern Erklärvideos kurz und prägnant, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder  welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet. Den  Link zu den  Er- klärvideos finden Sie im Internet auf der Startseite der Oberfinanzdirektion Karls- ruhe  und der Finanzämter.