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Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 07.04.2022 – 20.05.2022

Das Landratsamt informiert:

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Zensus 2022 – Interviewer für den Landkreis Heilbronn gesucht

 

Das Landratsamt Heilbronn sucht für die vom 16. Mai bis 31. Juli 2022 anstehende Volkszählung (Zensus) 500 Interviewer. Diese erhalten eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung von etwa 700 Euro. Jeder Interviewer befragt rund 150 Personen, das entspricht etwa 30 bis 50 Haushalten. Weniger sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Der Zeitaufwand für einen Fragebogen beträgt durchschnittlich 5 -10 Minuten. Bei den Interviews werden Fragen zu den allgemeinen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, gestellt. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten volljährigen Interviewerinnen und Interviewer werden für die Tätigkeit entsprechend geschult. Für die Befragung sind gute Deutschkenntnisse, Mobilität und ein offener und freundlicher Umgang voraussetzend. Wohnortnahe Erhebungen werden ermöglicht, um die Fahrtwege für die Interviewerinnern und Interviewer weitestgehend gering zu halten. Befragungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind selbstverständlich ausgeschlossen.

 

Der Zensus wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 10 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Die anonymisiert ausgewerteten Daten dienen als Basis für politische Entscheidungen, sowie für die Zuweisung von Geldern auf Grundlage der Bevölkerungszahlen.

 

Weitere Informationen erhalten die Interviewerinnen und Interviewer bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes in der Uhlandstraße 25 telefonisch unter 07131/27563-0, per Mail unter zensus@landratsamt-heilbronn.de oder auf www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Interessierte können sich über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes auf https://www.landkreis-heilbronn.de/zensus-2022.79681.htm bewerben.

 

Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW

 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.

 

Das Land fördert folgende Maßnahmen:

 

·         Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt

·         Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen

·         Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden

·         Erwerb bestehenden Wohnraums

 

und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsbindung erstreckt 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent.

 

Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger minderjähriger Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.

 

Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung.

 

Weitere Informationen und Antragstellung

 

Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz und -provider; Mo. – Fr., 8–16.30 Uhr). Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de). Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Heilbronn, Erhard Pommersheim, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Tel.07131-994 517, E-Mail: Erhard.Pommersheim@Landratsamt-Heilbronn.de

 

 

Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Kurzzeitpflege – was ist das eigentlich?

Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, benötigt auch mal Verschnaufpausen. Manchmal machen sich pflegende Angehörige auch Sorgen darüber, wenn sie ungeplant wegen Erkrankung kurzfristig oft als einzige Stütze ausfallen. In beiden Fällen kann eine Kurzzeitpflege als vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim bereits eine wesentliche Hilfe und eine Entlastung darstellen.

 

Die Kurzzeitpflege dient aber auch zur Überbrückung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen die vorgesehene häusliche Pflege nicht sofort gewährleistet werden kann.

 

Die Pflegekassen übernehmen bei einem Pflegegrad von zwei bis fünf einen Kostenanteil von bis zu 1.774 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr.

 

Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes können auch Leistungen der Verhinderungspflege (bis 1.612 Euro pro Jahr) oder der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € in Betracht kommen.

 

Nähere Informationen zu den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Kontaktdaten zu entsprechenden Einrichtungen findet sich auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994 429 oder 430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15 ist unter 07135 9699 500 oder 501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1 unter 06298 9366 236 zu erreichen.  Interessierte können sich auch per Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte werden.