Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 26.04.2022 – 30.05.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30. März

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Waldenberger eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen worden war. StR Link und StR Köhler sowie Frau Drechsler seien entschuldigt. Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.

 

Kinder- und Jugendsozialarbeit

hier: Aufstockung von Schulsozialarbeit, Einsteig in die mobile Jugendarbeit und Haus der Jugend

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 345 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der bis 31.07.2023 befristeten Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Herzog- Ulrich-Grundschule von bislang 50 % auf 85 % wird unabhängig von der Förderung durch Bund und Land im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ zugestimmt.

2. Der zunächst bis 31.07.2023 befristeten Weiterführung der Aufstockung der Schulsozialarbeit an Hölderlin-Grundschule und –Gymnasium von 50 % auf 100 % wird unabhängig von der Förderung durch Bund und Land im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ zugestimmt. Ziel ist es, vor Ablauf der Befristung den Bedarf und die finanzielle Möglichkeit einer Fortführung des erhöhten Stellenumfangs erneut zu prüfen.

3. Eine Stelle für Mobile Jugendarbeit wird zum 01.04.2022 mit 50% Stellenumfang geschaffen und über den Zeitraum des Landesförderprogramms „Mobile Jugendarbeit in Problemgebieten“ bis Dezember 2022 hinausgehend auch künftig entsprechend besetzt.

4. Der Bericht zur Entwicklung eines Konzepts für ein Jugendbüro in der Ludwigstraße 6 wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

hier: Neukalkulation

 

Arbeiten für das neu anzulegende Urnengräberfeld

 

Foto: Helge Spieth : Anlegung des neuen Urnengräberfeldes

 

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 19 neu folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Gebührenkalkulation für die Grabnutzungsgebühren und die Nutzung der Aussegnungshalle wird zugestimmt (Anlage 1 und Anlage 3 der Vorlage). Ebenfalls zugestimmt wird der Kalkulation eines pauschalen Pflegeaufwands für die anonymen Urnengräber, die Urnengräber unter Bäumen und die Rasengräber.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere zu veranlassen.

 

Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

hier: Neufassung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 20 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die der Vorlage beiliegende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Neubeschaffung EDV-Ausstattung der Stadtverwaltung

hier: Vergabe

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 22 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Auftrag für die Lieferung der EDV-Ausstattung (Server, Clients) für die Stadtverwaltung geht entsprechend des Angebots an die Firma sinekom GmbH, Lauffen am Neckar, zum Angebotspreis von 124.988,78 € (brutto).

2. Die Finanzierung der Anschaffung erfolgt über die CHG-Meridian, Weingarten auf der Grundlage des Angebots vom 04.03.2022 zu einem Mietpreis von 2.100,00 € (brutto) pro Monat und einer Laufzeit von fünf Jahren.

3. Die Installation des PC-Netzwerks wird entsprechend über den Wartungsvertrag der Firma  s i n e k o m GmbH abgewickelt. Der Vorteil besteht darin, dass der Mehraufwand zu dem vereinbarten Stundensatz mit abgerechnet wird.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Städtisches Freibad Ulrichsheide

hier: Freibadgebühren zur Saison 2022

 

Logo Freibad Sprung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 18 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Freibadgebühren werden für die Freibadsaison 2022 wie unter Ziff. 3.2 der Vorlage dargestellt, angepasst.

2. Die Öffnungszeiten werden entsprechend Ziff. 2.2 der Vorlage angepasst und ein Vereinstag eingeführt.

3. Der Vorverkauf der Dauerkarten wird  zu den unten Ziff. 4 vorgeschlagenen Gebühren durch geführt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Abbiegespur B 27/Stuttgarter Straße

Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (BauGB § 13a)

hier: Aufstellungsbeschluss, Billigung Entwurf, Beschluss zur Offenlage und Behördenbeteiligung, Durchführung der Maßnahme durch die Stadt, Kosten

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 32 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (Abgrenzung gem. Plan vom 03.03.2022).

2. Billigung Bebauungsplanentwurf „Rechtsabbiegespur B27“ mit Planzeichnung/Festsetzungen/Begründung in der Fassung vom 03.03.2022 und weiteren Anlagen.

3. Beschluss für die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

4. Dem Planungskostenanteil der Stadt zu Durchführung der Maßnahme wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Bebauungsplan Nördlicher Altstadtrand

hier: Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 30 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Für das Baugebiet zwischen L 1103 im Norden, den Grundstücken Kiesstr.47, Flst.Nr. 603 teilweise, Mittlere Straße 9, 11 17, 19, 21, 23, Flst.Nr. 591 und Mittlere Straße im Westen; Nordrand der Querstraße, Westrand der Bergstraße und Nordrand der Kirchbergstraße im Süden; Flst.Nr. 635/3, Kirchbergstraße 20 und Kiesstraße 1 im Südosten wird ein Bebauungsplanverfahren gem. § 2 Baugesetzbuch förmlich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Lageplan vom 07.03.2022 (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt.

2. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die vorhandene bauliche Struktur in dem Quartier unter Sicherung von Ergebnissen und Zielen der Sanierung Lauffen III und IV städtebaulich geordnet zu entwickeln, insbesondere durch die Steuerung von selbstständigen gewerblichen Nutzungen und Werbeanlagen.

3. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird gem. § 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Bebauungsplanverfahren "Nordheimer Straße 50"

hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 26 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet, das im Nordosten durch den Feldweg Flst.Nr. 3040, im Südosten durch die Flst. Nr. 3641, 3643 u. 3637 u. den Feldweg Flst. Nr. 3645 und im Westen durch die Nordheimer Straße (L1105) abgegrenzt ist, wird eingestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

2. Die Verwaltung wir beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Stadtmauersanierung

hier: Schiedmauer Werderstraße, Entwurf und Kosten, Baubeschluss BA 2 (2022), Ermächtigung zur Vergabe

 

Stadtmauersanierung Werderstraße

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 25 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Durchführung von BA 2 gem. Punkt II der Vorlage im Jahr 2022 wird zugestimmt.

2. Der Planungsvergabe für BA 2 gem. Punkt III der Vorlage wird zugestimmt.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergabe vorzunehmen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Feldwegeunterhaltung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 35 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Vorschläge 1 – 2 sowie 5 und 7 der Prioritätenliste des Bauernverbandes sollen 2022 baulich umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen beschränkt nach VOB Teil A ausgeschrieben werden.

2. Vorschlag 3 wird auf nächstes Jahr geschoben.

3. Vorschlag 4 wird aufgrund der Leitungsverlegung nicht umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Ausscheiden von Stadtrat Markus Krauß aus dem Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 37 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat stellt auf Grund von § 31 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest, dass wichtige Grüne für ein Aus-scheiden von Stadtrat Markus Krauß aus dem Gemeinderat vorliegen.

 

Foto: Helge Spieth  - Ausscheiden Stadtrat Markus Krauß - Einsetzung Stadtrat Markus Schiefer

v.l.n.r.   Markus Krauß, Bürgermeister Klaus-Peter Waldenberger, Markus Schiefer  Foto: Helge Spieth

 

Auch Bürgermeister Waldenberger bedankte sich bei Herrn Krauß. Man habe einige Jahre gemeinsam gekämpft. Herr Krauß hätte immer einen Überblick und Schwerpunkte gehabt. Das Städtle lag ihm am Herzen, aus dem Blick des Vaters auch die Betreuungseinrichtungen und die Schulen. Es sei sehr wertvoll, dass im Gremium solch ein Generationenmix sei. Er habe größten Respekt vor der Entscheidung, einen Cut zu machen. Jeder, der ehrenamtlich tätig sei, müsse das Ende selbst bestimmen dürfen. Der Bürgermeister überreichte Herrn Krauß ein Buchgeschenk.

 

Wechsel von Stadtrat Hans-Martin Steinle in den Verwaltungs- und Finanzausschuss und Nachrücken in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lauffen a.N.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 39 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Durch das Ausscheiden von Stadtrat Markus Krauß ist der Sitz im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Aufsichtsrat der Stadtwerke neu zu besetzen. Stadtrat Hans-Martin Steinle wechselt für die restliche Amtszeit vom Bau- und Umweltausschuss in den Verwaltungs- und Finanzausschuss.

2. Stadtrat Hans-Martin Steinle wird für den Rest der Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lauffen a.N. gewählt.

 

Nachrücken von Markus Schiefer in den Gemeinderat

I. Der Ablehnung des Nachrückens von Eberhard Hirschmüller aus wichtigem Grund wird zugestimmt

II. Feststellung von Hinderungsgründen des Nachrückens von Markus Schiefer

III. Nachrücken in den Bau- und Umweltausschuss

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 38 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass bei der Ablehnung der Übernahme des Gemeinderatsmandat durch Eberhard Hirschmüller nach § 16 Abs. 1 Ziff. 3 und 6 wichtige Gründe vorliegen. Er ist 25 Jahre lang Gemeinderat gewesen und über 62 Jahre alt.

2. Es wird festgestellt, dass bei Markus Schiefer keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO gegeben sind, die einem Nachrücken in den Gemeinderat entgegenstehen.

3. Markus Schiefer wird für den Rest der Amtszeit des Gemeinderates in den Bau- und Umweltausschuss als Nachrücker für Hans-Martin Steinle gewählt.

 

Nach dem Beschluss des Gemeinderats verpflichtete Bürgermeister Waldenberger den nachrückenden Stadtrat Markus Schiefer per Handschlag, welcher die Urkunde unterschrieb.

Er hieß StR Schiefer willkommen im Gremium.

 

Verschiedenes

Bürgermeister Waldenberger verlas den Haushaltserlass des Landratsamts:

„Der Gemeinderat hat am 16.02.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung festgestellt. Die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan wird nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Der auf 3.300.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung auf 1.820.000 € festgelegte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO mit nachstehender Anmerkung genehmigt.

Die Haushaltssatzung 2022 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung enthalten keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt zu machen. Den Nachweis hierüber bitten wir vorzulegen. ....."

(Ausführliche Informationen zum Haushalt erhalten Sie auf unserer Homepage www.lauffen.de/Rathaus/Haushalt 2022)

 

Bürgermeister Waldenberger gab bekannt, dass ab Sonntag die Maskenpflicht entfalle. Er habe per Hausrecht angeordnet, dass Terminvergabe und Maskenpflicht in der Stadtverwaltung bleiben. Das Bestehen und Laufen der Verwaltung müsse gewahrt werden. Mitarbeitende sollen geschützt werden. Es gebe bereits hohe Krankenstände.

 

Anfragen

StR Rieß war immer mehr angefragt worden, ob man Eingriffsmöglichkeiten bei den unansehnlichen Coronateststellen habe. Zwei bis drei Teststellen liefen sehr gut, die anderen hätten nur große Plakatschilder.

Bürgermeister Waldenbergerverwies auf die Gewerbefreiheit. In Heilbronn würde es viel wildere Blüten treiben als in Lauffen. Wir könnten uns dem nur auf dem Weg des Baurechts zuwenden, das sei ein zäher Weg. Herr Spiethgab an, dass man schon dabei sei.

 

StRin Zoller-Lang war wiederholt von Bürgern angesprochen worden, dass es auf dem Recyclinghof sehr eng zugehe. Sie fragte an, ob man zur Entlastung ein Grundstück dazu nehmen könne.

Herr Spieth erklärte, dass man bereits in Gesprächen mit dem Landratsamt sei, wie man den Recyclinghof ansprechender machen könne. Es gäbe verschiedene Ideen, beispielsweise eine zweite Ausfahrt. Bürgermeister Waldenberger ergänzte, dass alle Vorschläge auf eine Erhöhung der Kapazität hinauslaufen würden. Das Landratsamt möchte, dass das Papier über die häuslichen Tonnen abgewirtschaftet werde. Der Bedarf würde von der Stadtverwaltung gesehen und auch das Personal habe diesen bereits vor 1,5 Jahren so formuliert. Das Landratsamt sehe sich dazu nicht selbst in der Lage, die Stadtverwaltung solle es machen.

 

StRin Brauch war angesprochen worden, dass in der Stadt Lauffen immer mehr Müll um die Häuser herum sei. Sie erkundigte sich nach einem Aufruf im Lauffener Boten, dass jeder Grundstückbesitzer und Mieter bisschen besser auf sein Grundstück aufpassen solle.

Bürgermeister Waldenbergersagte dies zu.

 

StR Dr. Mühlschlegel blieb beim Thema Müll. Über das Stadtgebiet verteilt seien Container für Papier und Glas, diese dienen als beliebte Müllsammelstellen. Er bat um Prüfung, ob diese weiter auseinandergestellt oder besser beleuchtet werden könnten. Die Freiluftsaison fange an, damit auch die Bemüllung an bestimmter Stelle in der Stadt. Er fragte an, mit dem Wasserschifffahrtsamt zu sprechen, ob an den Bänken Mülleimer aufgestellt werden können. Auch das Herumliegen von Pizzakartons nehme zu. Es gebe formschöne, schlichte Abfallbehälter, in denen man die Pizzakartons entsorgen könne. Er kann gerne ein Bild schicken, er habe sie am Bodensee gesehen.

Bürgermeister Waldenbergerbedankte sich.