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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.05.2022 – 10.06.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 4. Mai

1. Bausachen

Errichtung von Balkonen und Terrassen an bestehendes Mehrfamilienhaus auf den Flurstücken Nr. 8119/1 und 8119/2, Hölderlinstraße 45 + 47 und Hölderlinstraße 49 + 51

 

Die Bauherrschaft plant neben der verfahrensfreien energetischen Sanierung der Wohngebäude die Errichtung von Balkonen und Terrassen am Gebäude Hölderlinstraße 45 + 47 sowohl im vorderen als auch im rückwärtigen Bereich am Gebäude Hölderlinstraße 49 + 51 lediglich im rückwärtigen Bereich. Im vorderen Bereich sollen Balkone mit einer Größe von 5,25 m² (3,50 m breit und 1,50 m tief) errichtet werden, diese überschreiten die festgelegte Baugrenze vollumfänglich. Im rückwärtigen Bereich sollen Balkone und Terrassen mit einer Größe von 7,04 m² (3,20 m breit und 2,20 m tief) errichtet werden, auch hier wird die Baugrenze vollumfänglich überschritten. Die Gebäude befinden sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans „Ehenweg“. Neben den Verstößen gegen die Festsetzung des Bebauungsplans wir auch die Grundflächenzahl überschritten. Der Bebauungsplan ist seit 1967 rechtsverbindlich, die genannten Gebäude sind bereits vorher errichtet worden. Danach wurde der Bebauungsplan mit Baufenstern ohne jeglichen weiteren Spielraum um die bereits bestehende Bebauung erstellt. Gemäß der für den Bebauungsplan anzuwendenden BauNVO 1962 sind Balkone bei der Ermittlung der Grundfläche nicht mitzurechnen. Die weitere Überschreitung der zulässigen Grundfläche von rund 38,7 m² (Nr. 45 + 47) sowie 28,2 m² (Nr. 49 + 51) kann somit im vorliegenden Fall außer Betracht bleiben. Das sehr enge Baufenster lässt keinen Spielraum für nachträgliche, zeitgemäße Balkonanbauten zu. Die Balkonanbauten überschreiten mit bis zu 2,20 m den üblicherweise als geringfügig angesehenen Rahmen von 1,0 m Tiefe, bewegen sich aber mit der addierten Breite im Rahmen der Geringfügigkeit (1/3 der Gebäudelänge). Gem. BauNVO 1962 können Überschreitungen der Baugrenze zugelassen werden. Die Veränderung der Gebäude wird als dem derzeitigen Wohnungskampf angemessen angesehen, die Zustimmung zum Bauvorhaben wurde einstimmig beschlossen.

 

2. Anfragen

StR Breischaft teilt mit, dass die Baustelle an der Heilbronner Straße 21 den Anschein erweckt, zum Erliegen gekommen zu sein. Es konnte in den letzten Wochen kaum eine bauliche Veränderung festgestellt werden. Die Verwaltung ist mit der Bauherrschaft in Kontakt. Derzeit laufen unterschiedliche Prüfungen der Statik, da sich diese als schwieriger als angenommen herausgestellt hat. Erschwerend kam hinzu, dass der beauftragte Statiker verstorben ist und für diesen zunächst Ersatz gefunden werden musste. Seitens der Verwaltung wird versichert, dass weiter mit der Bauherrschaft in Kontakt getreten wird, da nach wie vor von beiden Seiten Interesse am Fortgang des Baus besteht. In der kommenden Woche hat die Bauherrschaft angegeben der Verwaltung einen Fahrplan bis zum Jahresende vorzulegen.