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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.05.2022 – 30.12.2022

Appell an Hundehalterinnen und Hundehalter

Hundekot, Leinenpflicht und Befahren gesperrter Weg

Hundekot
Danke zunächst an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen. Dennoch sieht man die Hinterlassenschaften
im ganzen Stadtgebiet, auf Straßen,
Plätzen, Grünanlagen aber auch auf den Feldgemarkungen. Selbstverständlich muss der Hund sein Geschäft verrichten. Da er es selber ja nicht wegräumen kann, sind die Hundeführerinnen und Hundeführer gefordert,  dazu beizutragen, dass unsere Stadt sauber bleibt. Um dies zu erleichtern, gibt es in Lauffen a.N. 56 Standorte mit Hundekotbehältnissen (!), an welchen auch kostenlose
Hundekotbeutel zur Nutzung bereitgehalten werden.

 

Eine von 56 Hundekotstationen im Stadtgebiet und Außenbereich

 

Unsere Mitarbeiter vom Bauhof, die diese regelmäßig leeren, stellen erfreulicherweise fest, dass es viele
Hundehalterinnen und Hundehalter
gibt, die dieses Angebot nutzen.
Leider gibt es aber noch zu viele
Hundehalterinnen und Hundehalter,
die den Hundekot einfach liegenlas
sen und achtlos weiterlaufen. Sicher
sind auch Sie nicht erfreut, wenn Sie
in Ihrem eigenen Garten entsprechende Hinterlassenschaften wie Hundekot oder Müll zwischen Ihrem Salat und den Tomaten vorfinden? So geht es auch unseren Landwirten Weinbauern und den Mitarbeitern der Stadtgärtnerei, die sich leider bei der Erledigung ihrer Arbeit oftmals einen Weg durch Hundekot oder die in die Feldgemarkung hineingewor-
fenen Hundekotbeutel bahnen müs
sen. Kommen Sie also Ihrer Pflicht
als Hundehalter nach und entsorgen
SiedieHinterlassenschaften Ihres
Tieres ordnungsgemäß in die dafür
vorgehaltenen Behältnisse! Bei Miss-

achtung droht Ihnen ein Bußgeldverfahren.

 

Befahren Sie zum Gassigehen keine gesperrten Wege

 

Verkehrszeichen Verbot Befahren gesperrter Wege Foto: Stachel 26.01.2021Ein weiterer Punkt, der im Zuge der Hundehaltung immer wieder auffällt,
ist die Tatsache, dass manche Hunde
halter zum Ausführen der Tiere mit
ihren Fahrzeugen gesperrte Feldwe
ge befahren, welche aber durch Zei-
chen 260 StVO (Verbot für Krafträder
und mehrspurigeKraftfahrzeuge)
mit Zusatzschild nur für den land
wirtschaftlichen Verkehr freigegeben
sind. Auch hier sieht das Gesetz bei
einer Missachtung ein Bußgeldverfahren vor.

 

Leinenpflicht
An dieser Stelle möchten wir Sie
zudem noch an die Leinenpflicht erinnern. Im Stadtgebiet Lauffen besteht im bebauten Raum und auf Grün- und Erholungsflächen eine
grundsätzlicheLeinenpflicht für
Hunde. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde, auch wenn diese angeleint sind, nicht erlaubt. Der Städtische Vollzugsdienst der Stadt Lauffen a.N.
führt hier immer wieder Kontrollen
durch. Im Zuge der gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Bußgeldverfahren, bitten wir Sie, diese Regelungen doch im eigenen
Interesse einzuhalten.

Danke für die Einhaltung der oben genannten Regeln.