Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.06.2022 – 30.08.2022

Der Freibadbesuch berechtigt nicht zum Falschparken

Es ist eigentlich schade, dass man jedes Jahr wieder aufs Neue darauf hinweisen muss, dass auch für die Besucher des Lauffener Freibad die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten. Von privater Seite aus wurde das Ordnungsamt mit Lichtbildern darüber informiert, dass z.B. am 16. Juni  (Fronleichnam) um das Freibad herum, scheinbar wieder alle Regeln der Straßenverkehrsordnung von den Fahrzeuglenkern selbst außer Kraft gesetzt und teilweise erheblich ordnungswidrig geparkt worden ist, obwohl in geringer Entfernung noch genügend erlaubter Parkraum zur Verfügung stand.

 

Unerlaubtes Parken Freibad Fronleichnam Fotos: Privat

 

 

Das Lichtbilder zeigt hier z.B. die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zum Freibad. Trotz deutlicher Beschilderung, stehen die Fahrzeuge noch direkt auf der Fahrbahn und machen so eine Zufahrt mit Rettungsfahrzeugen nur erschwert oder überhaupt nicht mehr möglich. „Es wird ja in der Zeit gerade nichts passieren“, ist hier als Rechtfertigung immer öfter zu hören. Aber nur, wenn man selbst nicht einen Notfall hat und auf schnelle Hilfe angewiesen ist. Dann nämlich, wenn man selbst in Not geraten ist, wird es einem erst bewusst, was die Missachtung von einfachen Regeln, für einen selbst für nachteilige Auswirkungen haben kann.

 

Unerlaubtes Parken Freibad Fronleichnam Fotos: Privat

 

Auf dem weiteren Lichtbild ist auch zu sehen, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge im Geltungsbereich eines absoluten Haltverbot, auf dem Grünstreifen vor den Weinbergen abgestellt sind.  Hier nehmen die Verkehrsteilnehmer in Kauf, dass die Landwirtschaft nicht zur Bewirtschaftung der dortigen Rebflächen mit ihrem Arbeitsgerät einfahren kann.

 

Da es doch nicht so schwer sein kann, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und durch ein richtiges Verhalten auch zum  Schutz und zur Sicherheit seiner Mitmenschen beizutragen, ersuchen wir an dieser Stelle um entsprechende Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Der Kommunale Ordnungsdienst und auch die Polizei haben wichtigere Dinge zu tun, als am Freibad ständig danach zu schauen, dass Rettungswege und auch die landwirtschaftlichen Flächen zur Bewirtschaftung freigehalten werden.