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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.06.2022 – 10.08.2022

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan "Vorderes Burgfeld II – BA 01.1" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Vorderes Burgfeld II – BA 01.1" beschlossen, den Planvorentwurf mit Datum vom 26.04.2022 gebilligt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan vom 08.06.2022.

 Abgrenzungsplan Vorderes Burgfeld zum Bebauungsplan Veröffentlichung Bote KW 25-2022

 

 

 


 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird

 

vom 08.07. bis einschließlich 05.08.2022

 

im Rathaus der Stadt Lauffen a.N., (Rathausturm, Zugang über das Stadtbauamt) zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Do., 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. (https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten-> Bauen und Sanieren-> aktuelle Bebauungsplanverfahren) eingestellt. Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) eingesehen werden. Während der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Die Gewerbeflächen der Stadt Lauffen a.N. sind mittlerweile annähernd belegt und die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist weiterhin uneingeschränkt hoch. Aufgrund der Lage der Stadt im Verdichtungsraum zwischen Heilbronn und Stuttgart herrscht ein anhaltend großer Flächendruck.

Um dieser Nachfrage nach Gewerbeflächen, insbesondere von ortsansässigen Unternehmen nachzukommen ist die Stadt Lauffen a.N. bemüht, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen. Aus diesem Grund nimmt die Stadt Lauffen a.N. eine konkrete Anfrage eines örtlichen Unternehmens zum Anlass, einen Standort für die gewerbliche Entwicklung der Stadt auszuweisen.

Die gesamte Fläche „Vorderes Burgfeld“ südöstlich des bestehenden Gewerbegebiets „Vorderes Burgfeld I“ mit einer Größe von knapp 11 ha ist im Flächennutzungsplan bereits als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt und darüber hinaus im Regionalplan als „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (Vorranggebiet)" flächenscharf festgesetzt. Im Zuge der vorliegenden Planung soll nun eine kleine Teilfläche des Gesamtgebiets „Vorderes Burgfeld“ einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Planung folgt damit den übergeordneten planerischen Zielsetzungen.

Aufgrund des konkreten Ansiedlungsinteresses des Unternehmens und des damit verbundenen zeitlichen Drucks erfolgt die Ausweisung einer Teilfläche des Gesamtbereichs. Der Bebauungsplan wird entsprechend der konkreten Vorhabenplanung auf den ersten Bauabschnitt mit einer Fläche von 0,31 ha beschränkt. Langfristig ist eine Weiterentwicklung des Gebiets „Vorderes Burgfeld“ gemäß der regionalplanerischen Zielsetzung nach Südosten angedacht.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die Entwicklung einer Teilfläche einer bereits im Flächennutzungsplan geplanten gewerblichen Baufläche geschaffen und der anhaltende örtliche Bedarf an Gewerbeplätzen gedeckt werden.

Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen dient der Förderung des örtlichen Gewerbes und trägt zur Sicherung, zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

 

Der Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II – BA 01.1“ wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 BauGB und § 4 BauGB aufgestellt.

                                                                     

 

Lauffen a.N., den 30.06.2022

Klaus-Peter Waldenberger

Bürgermeister