Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.06.2022 – 30.08.2022

Informationen für Eigentümer zur Grundsteuerreform 2025 www.grundsteuer-bw.de

Was ist in 2022 zu tun?

Die Grundsteuer muss wegen  eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt Ihr/Ihre Grundstück(e) neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 1. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen. Bitte geben Sie hierfür eine Feststellungserklärung zu dem Grundstück / den Grundstücken beim Finanzamt ab. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat zur Abgabe einer Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert. Eine Feststellungserklärung ist notwendig, da nicht alle Daten elektronisch vorliegen. Die vergangene Feststellung liegt zudem schon einige Zeit zurück. Deshalb müssen die vorhandenen Daten überprüft werden. Reichen Sie die Erklärung bitte elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Feststellungserklärung ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei  elektronisch abgeben. Sollten Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, bzw. einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke besitzen, dann erhalten Sie im Oktober 2022 für die Erklärungsabgabe ein separates Schreiben mit gesonderter Abgabefrist. Für Härtefälle, welche keine Möglichkeit für die elektronische Datenabgabe haben, wurde eine Hotline beim Finanzamts Heilbronn eingerichtet: 07131 / 7475 – 7101.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Lauffen am Neckar - Kommunal­steuern

Bodenrichtwert - Auskunft | Stadt Weinsberg

Finanzämter Baden-Württemberg - Was Sie wissen müssen (fv-bwl.de)