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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 12.07.2022 – 30.08.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 6. Juli

1. Bausachen

Neubau von zwei Wohngebäuden mit je 9 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage auf dem Flurstück Nr. 10110/1, Mörikestraße 14 und 16

 

Die Bauherrschaft plant den Neubau von zwei Wohngebäuden mit je 9 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage auf dem Flst. -Nr. 10110/1, Mörikestraße 14 + 16. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Herrenäcker“. Das Plangebiet legt für das Grundstück maximal zwei Vollgeschosse fest. Durch den Ausbau des Spitzbodens in Wohnraum ergibt sich automatisch, dass das darunterliegende Geschoß, das Dachgeschoss, ein Vollgeschoss darstellt. Dies ist nicht genehmigungsfähig, da hierdurch ein drittes Vollgeschoss entstehen würde.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind großteils in der erdüberdeckten Tiefgarage untergebracht. Durch die Tiefgarage wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten, die höchstzulässige Grundflächenzahl für das Baugrundstück bleibt jedoch eingehalten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Festsetzung des Bebauungsplans dar. Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden, wenn eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze erteilt wird. Die Kriterien für eine Befreiung sind unter der Prämisse der Abänderung der drei Vollgeschosse erfüllt, da das Neubauvorhaben städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Bebauungsplanung einhält und sich auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbaren lässt. Eine Überschreitung der Baugrenze mit der Tiefgarage wird als vertretbar erachtet.

Der Bau- und Umweltausschuss hat der Errichtung der Gebäude unter der Prämisse der Abänderung von drei auf maximal zwei Vollgeschosse einstimmig beschlossen.

 

2. Anfragen

 

StR Rieß teilt mit, dass die Spurrinne im Kreisverkehr insbesondere Richtung Bahnhof zu starkausgeprägt ist und eine Unfallgefahr für Zweiradfahrer darstellt.

Seitens der Verwaltung wird versichert, dass eine Überprüfung und Unterhaltung stattfinden wird, der Kreisverkehr nach mehr als 20 Jahren Bestehen nun einen Unterhaltungsbedarf aufweist.