Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 14.07.2022 – 30.08.2022

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn

Kreisforstamt bittet Waldbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hoher Temperaturen besteht in der Region um Heilbronn hohe Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt Heilbronn bittet deshalb Waldbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer. Das gilt auch für den Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Außerhalb fest eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ist offenes Feuer strengstens untersagt. Offene Lichtquellen, wie Kerzen oder Laternen, sind im Wald generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot. Glimmende Zigaretten können sich am trockenen Straßenbankett durch den Fahrtwind der Autos schnell zu Bodenfeuer entfachen.

 

Beim Feuermachen an eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen rät das Kreisforstamt dringend dazu, ausreichend Löschwasser bereitzuhalten. Feuerstellen dürfen nicht verlassen werden, bevor die Glut vollständig erloschen ist oder diese mit Wasser gelöscht wurde, da Windböen jederzeit das Feuer wieder entfachen können oder Funkenflug andernorts zu Bränden führen kann. Je nach lokalem Waldbrandrisiko kann es vereinzelt auch zu Sperrungen von eingerichteten Feuerstellen kommen. Die Forstrevierbeamten werden die Einhaltung solcher Sperrungen auch am Wochenende kontrollieren und Verstöße ahnden.

 

Glasflaschen oder Glasscherben können ebenfalls Feuer entfachen, weil sie wie ein Brennglas wirken. Deshalb dürfen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurücklassen werden. Brandgefahr geht zudem auch von Autos aus, deren heiße Abgasanlagen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten deshalb nicht auf trockenem Gras abgestellt werden.