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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 09.08.2022 – 18.09.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB und Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO „Südöstliche Mühltorstraße“. Zur Anwendung kommt das beschleunigte Verfahren als Bebauungsplan mit Einbeziehung von Außengebietsflächen gem. § 13b BauGB.

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat am 13.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften „Südöstliche Mühltorstraße“ in Verbindung mit § 13b BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst das Flurstück 329.

Weiter hat der Gemeinderat am 13.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:

Maßgeblich ist der Abgrenzungsbereich vom 20.06.2022:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Südöstliche Mühltorstraße

 

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 22.08.2022 bis 16.09.2022 im Rathaus der Stadt Lauffen a.N., (Rathausturm, Zugang über das Stadtbauamt) zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Do., 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden zudem auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. (https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten-> Bauen und Sanieren-> aktuelle Bebauungsplanverfahren) eingestellt. Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) eingesehen werden. Während der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung (Stadtbauamt) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Lauffen am Neckar, 11.08.2022

gez. Waldenberger

Bürgermeister