Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Aktuelle Nachrichten

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 27.07.2022 – 30.08.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juli

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Waldenberger eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen worden war. StR Schiefer, StR Link, StR Dr. Mühlschlegel und StR Fabich seien entschuldigt. Herr Schuh wäre ebenfalls entschuldigt.

 

Eine Anwohnerinaus dem Ginsterweg erkundigte sich, was an dem Gerücht dran sei, dass dort ein riesiger Wohnblock entstehen solle.

Bürgermeister Waldenbergererklärte, dass man noch nicht so weit sei, die Öffentlichkeit zu informieren. Das Vorhaben wäre derzeit noch nicht öffentlich. Zu gegebener Zeit werde es allerdings eine Anwohneranhöhrung geben.

 

Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N.

hier: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen

 

Gesamtlogo Kinderbetreuung mit stilisiertem Neckar und vielen bunten Punkten

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 41 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Kalkulation der Betreuungsgebühren für das Kindergartenjahr 2022/2023 (Anlage 1.1 – 1.3) und die Deckungsbeiträge (Anlage 2) werden anerkannt.

2. Den Betreuungsgebühren ab 01.09.2022 entsprechend Anlage 3.1 – 3.3 wird zugestimmt.

3. Die Verpflegungskosten werden auf 4,00 € pro Tag bzw. 80,00 € pro Monat festgesetzt.

4. Die Neufassung der Satzung (Anlage 5) wird beschlossen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 

Überprüfung der Höhe der Steuerhebesätze, städtischen Gebühren, sonstigen Abgabensätze sowie Mieten und Pachten als Vorbereitungen für die Erstellung des Haushaltsplans 2023

Der Gemeinderat lehnte bei 17 Gegenstimmen den Antrag von StRin Dr. Müller ab, die Grundsteuer A um 10 v.H. zu erhöhen.

Der Gemeinderat lehnte bei 15 Gegenstimmen den Antrag der SPD/FDP ab, die Grundsteuer B um 10 v.H. zu erhöhen.

Der Gemeinderat stimmte bei drei Gegenstimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Grundsteuer A und B um jeweils 20 v.H. zu erhöhen.

Der Gemeinderat stimmte bei fünf Gegenstimmen dem Antrag zu, die Gewerbesteuer auf 10 v.H. zu erhöhen.

Der Gemeinderat stimmte bei drei Gegenstimmen dem Antrag zu, die Gebühren für die Fahrradboxen von 5 Euro auf 8 Euro zu erhöhen.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 66 folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Planansätze des Haushaltsplans 2023 werden auf folgender Grundlage berechnet:

1. Der Vergnügungssteuersatz für das Haushaltsjahr 2022 unverändert auf 25 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse für Geräte mit Gewinnmöglichkeit und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit pauschal mit 50 €/Monat,

2. Die städtischen Gebührensätze für Verwaltungsgebühren, Freibadgebühren und Bestattungsgebühren, wie dargestellt,

3. Die Höhe der Mieten und Pachten bleiben unverändert.

 

Einwohnerversammlung 2022

hier: Festlegung eines Termins, Vorschlag Tagesordnung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 70 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Einwohnerversammlung 2022 findet am 17.10.2022 statt.

2. Die Tagesordnung lautet:

1. Begrüßung

2. Bericht des Bürgermeisters

3. Aktuelle Aufgabenstellungen im Stadtteil „Städtle“

a) Verkehrssituation Mühltorstraße, Knoten B 27/Ilsfelder Straße

b) Vorbereitende Untersuchungen zu Sanierungsprogramm Lauffen 5/Städtle

4. Anfragen aus der Einwohnerschaft

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Freibad Ulrichsheide

a) Energieverbrauch Beckenheizung/Warmwasseraufbereitung

b) Änderung der Badeordnung

 

Logo Freibad Ulrichsheide

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 67 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. a) Die Verwaltung wird beauftragt die Optimierung der Heizungsanlage mit der Firma MSR Technik Bernd Martin zu prüfen und diese Maßnahmen vorzustellen.

b) Die Beckenheizung und die Warmwasserversorgung der Sanitäranlagen soll mittelfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Für die weitere Konzeption soll ein Planungsbüro eingebunden werden.

c) Die Freibadsaison 2022 endet mit den Sommerferien am 11.09.2022.

Die Gasheizung für das Sportbecken wird ausgeschalten.

2. Die Neufassung der Badeordnung wird entsprechend Anlage 1 der Vorlage beschlossen.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Südöstliche Mühltorstraße"

hier: Bebauungsplanverfahren nach §§ 12 u. 13b BauGB, Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§§ 3, Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB)

 

Bebauungsplan Mühltorstraße und Abbiegespur B 27

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 73 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Für das Grundstück Flst. Nr. 329 an der Mühltorstraße wird ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingeleitet.

2. Ziel der Bebauungsplanung ist die Entwicklung von Flächen zur Schaffung von Mietwohnungen.

3. Die Planung im Vorentwurf mit Anlagen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, gefertigt von Zoll Architekten, Stuttgart, Stand: 20.06.2022 wird gebilligt.

4. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Herr Spiethgab bekannt, dass am 26.07.2022 um 17 Uhr im Ratssaal eine öffentliche Information stattfinden werde, in der über das Vorhaben, den Verkehr, die Infrastruktur gesprochen werden soll und Zeit für Fragen und Anregungen der Anwesenden sei.

 

Abbiegespur B 27 / Stuttgarter Straße

Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (BauGB § 13 a)

hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Bebauungsplan, Durchführung der Maßnahme durch die Stadt, Kosten

 

Bebauungsplan Mühltorstraße und Abbiegespur B 27

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 74 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gem. der Darstellung in der Synopse (Anlage 1).

2. Der Bebauungsplan „Rechtsabbiegespur B27 in der Fassung vom 20.06.2022 (Anlagen 1 - 2b) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung (Satzungstext Anlage 8 ) beschlossen. Es gilt die Begründung vom 20.06.2022.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

4. Dem Kostenanteil der Stadt zur Durchführung der Maßnahme wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Rathausbrücke

hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, weiteres Vorgehen, Planungsbeauftragung Vorentwurf/Varianten, Monitoring

 

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 59 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt.

2. Der Planungsbeauftragung gem. Punkt 4 wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Radverkehrskonzept für Lauffen a.N.

Innerörtliche Radwege-Hauptverbindung (zentrale Radachse)

hier: Gesamtkonzept, Planungsbeauftragung

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 65 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Zustimmung zur Gesamtkonzeption.

2. Zustimmung zur Planungsbeauftragung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Verschiedenes

Keine Bekanntgaben unter Verschiedenes.

 

Anfragen

StR Roschlau sah, dass die Bürger über Energie nachdenken. Er war wegen der gestrigen Veranstaltung "Lauffen will es wissen" angesprochen worden. Die Stadthalle sei relativ kühl heruntergekühlt auf ca. 22 Grad gewesen. Man könne sich auch wärmer wohlfühlen. Zweite Anregung sei die Beleuchtung in Lauffen. Er fragte an, ob man jede zweite Lampe der Straßenbeleuchtung abschalten könne.

Herr Spieth erklärte zur Straßenbeleuchtung, dass das technisch schwierig umzusetzen sei. Man könne die Beleuchtung aber zu bestimmten Zeiten ganz abschalten.

Bürgermeister Waldenberger bedankte sich für die Anregungen. Die Straßenbeleuchtung sei sehr energieeffizient und generiere Sicherheit.

 

StR Reiner möchte den Elan des Energiesparens nicht abreißen lassen. Das fange damit an zu diskutieren, welche städtischen Gebäude mit Photovoltaik belegt werden könnten. Er fragte, warum das Gremium in einem heruntergekühlten Raum mit elektronischer Beleuchtung sitze.

Bürgermeister Waldenberger erklärte, dass er das vor der Sitzung mit dem Hausmeister besprochen habe. Wenn die Sonne nicht geschienen hätte, hätte man die Abdunklung aufgemacht und das Licht nicht angeschaltet. Wenn die Bürger aber etwas sehen sollen, gehe das nur mit elektronischer Beleuchtung.

 

StRin Buck stellte fest, dass auf dem Friedhof wieder große Beerdigungen zugelassen wären. Die Boxen für die Redner seien noch nicht wieder gerichtet, wenn es am Grab zur Verabschiedung komme.

Bürgermeister Waldenberger erklärte, dass dies nicht von der Stadt, sondern von den Bestattungsunternehmen geregelt werde. Die meisten Nutzer würden die Anlage nicht mehr in Anspruch nehmen.

 

StR Roschlau erklärte zu seiner Frage, dass es um die Klimatisierung der Stadthalle gehe, nicht um das Licht.

Bürgermeister Waldenberger antwortete, dass die aktuell kleinste Stufe der Klimaanlage eingeschaltet sei. Alternativ könne man nur die Klimaanlage abschalten. Es werde geprüft, ob man auch 24 Grad einstellbar machen könne.

 

StRin R. Schmalzried sagte, dass der neue Dönerladen aktuell stark frequentiert werde, es werde auf dem Gehwerk geparkt.

Bürgermeister Waldenberger erklärte, dass dies vermutlich eine Momentsituation sei. Der Kommunale Ordnungsdienst wurde aber bereits angewiesen, sich der Sache anzunehmen.

 

StRin Brauch erkundigte sich nach der Zukunft vom Kiesplatz. Überall wären viele Leute, nur nicht bei uns am Kies. Der Bauzaun vermittle den Eindruck, man sei nicht willkommen. Man könnte Palmen, Oleander oder Blumen für die Attraktivität aufstellen. Viele Lauffener gehen nur einmal zum Kiesplatz.

Bürgermeister Waldenberger warnte davor, alles zur kommunalen Aufgabe zu machen. Die Stadt habe einen neuen Spielplatz. Der Betreiber sei für „Wein im Park“ zuständig. Die Stadt unterstütze das sehr stark beispielsweise durch Stellen der Zelte und man sei weiterhin im Gespräch. Aber die Stadt sei zurückhaltend, weil es jetzt im privaten Betrieb sei. Die Anregungen von StRin Brauch würden aber gerne an die Verantwortlichen weitergegeben.

StRin Zoller-Lang kritisiert die Lieblosigkeit. Wenn ein Ansprechpartner bekannt wäre, könnte man sich an diesen wenden. Ein Saubermachen wäre empfehlenswert. So könne man „Wein im Park“ nicht verkaufen. Das sei kein Vorwurf an die Stadt.

Bürgermeister Waldenberger ist überzeugt, dass die privaten Betreiber das schaffen können. Die Stadt könne nicht immer einen Auftrag an den Bauhof schreiben. Das sei unfair gegenüber anderen privaten Betreibern.