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Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 02.08.2022 – 10.09.2022

Das Landratsamt informiert:

 

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Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn

Kreisforstamt sperrt Feuerstellen im Wald

 

Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht im Landkreis Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr.

Das Kreisforstamt Heilbronn hat daher eine Polizeiverordnung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald verbietet. Das Verbot gilt insbesondere für Feuerstellen und Grillplätze und gilt seit Freitag, den 5. August 2022.

 

Die Polizeiverordnung greift, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Wetterstation Obersulm die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher feststellt. Die Waldbrandgefahrenstufe der Station Obersulm ist unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html

abrufbar.

 

Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet.

 

Die Polizeiverordnung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

 

Unterstützung des Ländlichen Raums: Entwicklungsprogramm ELR für 2023 gestartet

 

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Das ELR hat sich in den vergangenen Jahren als eines der wichtigsten Strukturförderprogramme für den ländlichen Raum bewährt. Im Programmjahr 2023 liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung, Wohnen und Grundversorgung sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. Diese Projekte werden in der Regel höher priorisiert.

 

Im Bereich Wohnen stehen Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Modernisierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern zur Nachverdichtung im Fokus. Wie bereits in den Vorjahren werden für diesen Bereich voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neben der Förderung für die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum können auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Bestandsobjekten berücksichtigt werden.

 

Bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geht es zum Beispiel um den Erhalt von Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, lokalen Handwerkern, Ärzten und Physiotherapeuten. Auch Dorfgaststätten können wie in den vergangenen Jahren als Ort für die Versorgung und als wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt für einen lebendigen Ortskern gefördert werden.

 

Im Bereich Arbeiten können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen Zuwendungen erhalten. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Multifunktionszentren. Gefördert wird vorrangig die „Entflechtung störender Gemengelagen“ wie etwa die Verlagerung von emissionsstarken Betrieben aus dem Ortskern ins nahegelegene Gewerbegebiet.

 

Neubauprojekte sind in diesem Förderschwerpunkt nur noch dann förderfähig, wenn die Trägerkonstruktion aus einem CO2-speichernden Material errichtet wird. Weiterhin kann der bewährte Förderzuschlag für ELR-Projekte, die überwiegend ressourcenschonende, CO2- bindende Baustoffe wie etwa Holz einsetzen, beantragt werden. Für die Priorisierung der Anträge sind die Projektqualität, die Vollständigkeit der Unterlagen, die zügige Umsetzung der Maßnahmen und daraus folgend ein rascher Mittelabruf entscheidend.

 

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, zur Antragstellung und zur Einreichungsfrist der Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abgerufen werden