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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 03.08.2022 – 30.08.2022
Haushaltssatzung des Wasserverbands Zaber für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 04.07.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
440.700 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
- 440.700 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
232.700 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
- 232.700 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
68.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 68.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
0 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf |
0 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
80.000 EUR |
§ 5 Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf |
120.000 EUR |
|
|
§ 6 Abschreibungsumlage |
|
Die Abschreibungsumlage wird festgesetzt auf |
0 EUR |
§ 7 Investitionsumlage
Die Investitionsumlage wird festgesetzt auf |
35.000 EUR |
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan in der Zeit von Montag, 15. August 2022, bis Dienstag, 23. August 2022 (nicht an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen), je einschließlich, im Rathaus von Zaberfeld, Zimmer 2, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Heilbronn am 1. August 2022 bestätigt.
Zaberfeld, 3. August 2022