Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 17.10.2022 – 30.11.2022

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Achtung, Lebensgefahr! Kopfhörer und nicht beachtete Wegesperrungen machen den Waldbesuch gefährlich

 

Wenn im Herbst die Temperaturen fallen und die Bäume ihr Laub verlieren, steht für die Waldarbeiter und Förster die anstrengendste Zeit des Jahres an. Die Holzerntesaison hat begonnen, und vielerorts im Landkreis werden Bäume gefällt, um den nachwachsenden Rohstoff Holz aus der Region zur Verfügung zu stellen. Zugleich dient die Holzernte zur Verjüngung und zum Erhalt der Vielfalt an Baumbeständen und der Förderung eines zukunftsfähigen Waldes. Diese besondere Jahreszeit im Wald setzt Rücksicht und ein gutes Miteinander von Forstleuten und Waldbesuchern voraus.

 

Sperrung Holzernte

Foto: Quelle Landratsamt

 

Zum Schutz der Erholungssuchenden ist die Sperrung einzelner Waldwege bei Baumfällarbeiten oftmals unumgänglich. Waldarbeiter an der lauten Motorsäge oder die Fahrer von eingesetzten Forstmaschinen müssen sich hierbei auf die Beachtung von Wegsperrungen und das Verständnis der Waldbesucher verlassen können, andernfalls kann es zu brenzligen oder gar lebensgefährlichen Situationen im Wald kommen. Als besonders heikel zeigt sich das Sport treiben oder Spazierengehen mit Kopfhörern im Wald. Mehrfach mussten Forstarbeiter in den letzten Jahren Personen aufhalten, die offensichtliche Wegesperrungen umgangen hatten und plötzlich gewissermaßen taub mitten im Gefahrenbereich standen. „Kopfhörer und missachtete Wegesperrungen sind eine brandgefährliche Kombination, die im Wald zur Lebensgefahr werden können“, findet Martin Rüter, Forstamtsleiter des Landratsamtes Heilbronn. Hinzu kommt, dass Baumfällungen auch ohne den Einsatz von Motorsägen möglich sind, wodurch sich Waldbesucher nicht auf das warnende Geräusch einer Motorsäge verlassen können. Das Beachten der Absperrungen ist daher umso wichtiger. „Außerdem finden sich immer mehr Menschen die beispielsweise Pilze sammeln abseits der Wege, wo keine Warnschilder angebracht werden können. Pilzsammelnde sollten daher deutlich aufmerksamer auf die Umgebung achten um sich nicht Gefahr zu begeben,“ erklärt Martin Rüter. Grundsätzlich bemühen sich die Verantwortlichen, die Wegsperrungen nur dort, wo es unbedingt notwendig ist, und nur so lange wie nötig einzusetzen. Im besten Fall können Absperrungen an Wegkreuzungen angebracht werden, um den Waldbesuchern gleich eine Umleitung zu ermöglichen, das lässt sich jedoch nicht in allen Fällen umsetzen.

 

Reparieren statt wegwerfe: Reparatur-Café in Talheim am 22. Oktober und 19. November jeweils  von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet

 

Am Samstag, den 22. Oktober öffnet das Reparatur-Café in Talheim erneut seine Tore. Zwischen 14 und 17 Uhr können Besucherinnen und Besucher in den Räumen der LebensWerkstatt im Schmalzberg 5 gemeinsam mit Fachkundigen defekte Gebrauchsgegenstände in gemütlicher Atmosphäre reparieren. Bei Kaffee und Kuchen unterstützten die Reparateurinnen und Reparateure dabei, den defekten Gegenständen in den Bereichen Elektrik/Elektronik, Fahrrad, Holz und Textil, ein neues Leben zu verleihen.

Das Reparatur-Café ist eine Kooperation zwischen dem Landkreis Heilbronn und der LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.V.

 

 

Sonderausschüttung des Vereins Menschen in Not: Hilfe bei hohen Energiekosten

 

Der Verein Menschen in Not der Heilbronner Stimme bietet Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterstützung bei nicht mehr leistbaren Energiekosten zu stellen. Mit diesem Angebot sollen Menschen aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn mit ingesamt 60.000 € unterstützt werden.  

Die einmaligen Auszahlungsbeträge für die Betroffenen liegen dabei zwischen 300 € und 1.000 €.

 

Als Mitglieder des Vereins Menschen in Not hat das Landratsamt Heilbronn, gemeinsam mit der Stadt Heilbronn und der Arbeiterwohlfahrt (AWO), a die Vereinbarung zur Energiehilfe unterzeichnet.

 

Voraussetzungen für die Hilfe:

·         Wohnsitz in Stadt- oder Landkreis Heilbronn

·         Kein Anspruch auf Sozialhilfe

·         Ein-Personen-Haushalt mit einem maximalen Nettoeinkommen (nach Anzug aller Pflichtversicherungen) von 1.500 €

·         Bei zwei Personen mit einem Nettoeinkommen von 2.250 €

·         Bei drei Personen mit einem Nettoeinkommen von 3000 €

·         Bei vier Personen mit einem Nettoeinkommen von 4000 €

·         Bei fünf Personen mit einem Nettoeinkommen von 4.600 €

 

Betroffene finden unter www.menschen-in-not.net nähere Informationen zur Aktion sowie den Link zum Antragsformular direkt unter dem Beitrag.