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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.11.2022 – 28.02.2023

Streuen ist auch Pflicht

In der Streupflichtsatzung der Stadt Laufen a.N. unter

https://www.lauffen.de/resources/ecics_3062.pdf sind die Pflichten der Straßenanlieger für Gehwege und Grundstücke klar geregelt. So müssen u.a. werktags die Gehwege bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt sein. Die Flächen, für die die Straßenanlieger zur Räumung verpflichtet sind, sind in der Regel auf eine Breite von mindestens 1,20 zu räumen. Bei Fußwegen besetht die Verpflichtung bis zur Mitte des Fußwegs. Zum Bestreuen sollte möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Kostenfreier Splitt ist in der alten Gärtnerei im Hainbuchenweg erhältlich. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder an einem Gehwerg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzahltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.