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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 12.12.2022 – 10.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Östliche Stuttgarter Straße“ als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Östliche Stuttgarter Straße“ (zwischen L 1103 im Westen, dem Grundstück Flst.Nr. 88 im Norden, Neckarstraße im Osten und Friedenstraße im Süden) gebilligt.

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros KMB, Ludwigsburg vom 11.11.2022.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 23.12.2022 bis 10.02.2023 im Bürgerbüro der Stadt Lauffen am Neckar, Bahnhofstraße 54, 74348 Lauffen am Neckar während der Dienststunden (Mo.- Fr.- 08:00 -17:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der verfassenden Person zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Absatz 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten->Bauen und Sanieren->aktuelle Bebauungsplanverfahren abgerufen werden.

Lauffen am Neckar, 15.12.2022

gez. Waldenberger

Bürgermeister