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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.12.2022 – 28.02.2023

Landesfamilienpass: Neue Gutscheine für das Jahr 2023

Logo Landesfamilienpass Baden-Württemberg
Logo Landesfamilienpass Baden-Württemberg

Die neuen Gutscheinhefte sind da und können ab sofort im Bürgerbüro abgeholt werden. Zur Abholung, bitten wir Sie, falls schon ausgestellt, den Landesfamilienpass mitzubringen. Gegebenenfalls bitte auch Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen (Nachweis Kindergeld, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Hartz IV bzw. Asylbewerberleistungen) vorlegen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • mit einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Hartz IV- oder kinderzuschlagberechtig sind und mit mindestens einem kindergeldberichtigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • die wohngeldberechtigt sind
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sozialministerium-bw.de unter „Familien mit Kindern“ >“Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ .