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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 15.12.2022 – 30.01.2023

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Seminarangebot „Frauen in die Kommunalpolitik!“

Kommunalpolitik beginnt vor der eigenen Haustür: In Gemeinde- oder Ortschaftsräten der Kommunen sowie im Kreistag des Landkreises wird über viele Themen entschieden, die jeden direkt betreffen. Die nächsten Kommunalwahlen finden 2024 statt.

Das Seminar „Frauen in die Kommunalpolitik!“ mit Politikwissenschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz bietet einen Handwerkskoffer mit Impulsen, praktischen Übungen sowie Reflexions- und Denkanstöße für Kandidatinnen und diejenigen, die es werden möchten.

Es findet an zwei Wochenenden im Frühjahr 2023 statt: Am 17. und 18. März sowie am 21. und 22. April, jeweils freitags und samstags von 9 bis 16:30 Uhr. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule Heilbronn per E-Mail unter info@vhs-heilbronn.de entgegen. Bitte Kurstitel, Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Kontodaten zur Abbuchung der Kursgebühr angeben. Die Kursgebühr liegt bei 110 €, Anmeldeschluss ist der 10. März 2023. Frühbucherinnen, die sich bis zum 14. Januar 2023 anmelden, zahlen nur 80 €.

Ein Flyer zum Seminar mit weiteren Informationen zum Inhalt und Ablauf ist auf der Internetseite des Landkreises Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/gleichstellungsbeauftragte abrufbar.

Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Verhinderungspflege – was ist das eigentlich?

Wenn eine private Pflegeperson kurz- oder längerfristig für die Pflege eines Pflegebedürftigen ausfällt, können die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernommen werden. Die Pflegekasse in der häuslichen Pflege übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn eine private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege stundenweise oder tageweise verhindert ist.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass der Pflegende seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen hat.

Der Leistungsanspruch besteht für maximal sechs Wochen und bis zu einem Betrag von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Dieser Betrag kann von einem ambulanten Pflegedienst, von entfernten Verwandten, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder von Nachbarn übernommen werden.

Enge Verwandte bis zum zweiten Grad wie beispielsweise Töchter oder Enkelkinder können im Rahmen der Verhinderungspflege das 1,5-fache vom Pflegegeldanspruch des Pflegebedürftigen geltend machen. Die Verhinderungspflege soll die häusliche Pflegesituation sicherstellen, auch wenn die Pflegeperson kurzzeitig ausfällt und verhindert ist.

Der Anspruch besteht pro Kalenderjahr und kann nicht auf das folgende Jahr übertragen und angespart werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt im Landratsamt Heilbronn in der Lerchenstraße 40 telefonisch unter 07131 994 - 429 oder

- 430. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15 ist unter 07135 9699 500 oder 501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1 unter 06298 9366 236 zu erreichen. Interessierte können sich auch per Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte werden.

Nähere Informationen und Kontaktdaten zu entsprechenden Einrichtungen findet sich auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.