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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 05.01.2023 – 28.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Weststadt II – Charlottenstraße“

Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften „Weststadt II – Charlottenstraße“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstück 12108/1 und 12109.

Weiter hat der Gemeinderat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 17.11.2022.

Plan Bebauungsplan Weststadt
Plan Bebauungsplan Weststadt

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationstermin am 25. Januar um 16.30 Uhr im großen Ratssaal

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 19.01.2023 bis 20.02.2023 im Rathaus der Stadt Lauffen a.N., (Rathausturm, Zugang über das Stadtbauamt) zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Do., 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Über die Planung wird am 25.01.2023 im Rathaus der Stadt Lauffen a.N., Rathausstraße 10, großer Ratssaal um 16:30 Uhr öffentlich informiert.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der verfassenden Person zweckmäßig.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird nach § 2 (4) BauGB verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten->Bauen und Sanieren->aktuelle Bebauungsplanverfahrenhttps://www.lauffen.de/resources/ecics_3550.pdf ) oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

Lauffen am Neckar, 12.01.2023

gez. Waldenberger

Bürgermeister