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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 19.01.2023 – 30.03.2023

Umtauschpflicht für Führerscheine

Nach der Fahrerlaubnisverordnung müssen sukzessive alle alten Führerscheine welche vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Führerscheine) umgetauscht werden. Nachdem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 bereits ihre alten Führerscheine umtauschen mussten, müssen nun die Jahrgänge 1965 bis 1970 die grauen oder rosa Führerscheine bis zum 19.01.2024 umtauschen.

Das Bürgerbüro nimmt für das Landratsamt Heilbronn die Anträge für den Umtausch in einen Kartenführerschein entgegen. Bitte bringen Sie bei Antragstellung Ihren alten Führerschein, ein amtliches Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Es ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Für die Bearbeitung des Antrags im Bürgerbüro wird neben den Kosten für den neuen Führerschein eine Gebühr von 5,10 Euro erhoben.

Da es meist kurz vor der entsprechenden Frist zu einer erhöhten Anzahl an Umtauschanträgen mit einer damit verbundenen erhöhten Bearbeitungszeit kommt, bitten wir Sie den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.

Weitere Informationen zum Umtausch sowie eine Tabelle mit den weiteren Umtauschfristen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn unter https://www.landkreis-heilbronn.de/umtausch-in-kartenfuehrerschein.1074.htm

Führerscheine welche nach dem 01.01.1999 (Kartenführerscheine) ausgestellt wurden, müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt neu beantragt werden.