Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.01.2023
Die deutsche Rentenversicherung informiert: Hilfe bei der Steuererklärung für Ruheständler
Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt

Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Ruheständler durch die kostenlose Bescheinigung »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung«. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung« in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2022 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich relevanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Wer jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nur dann selbst Eintragungen vornehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden.
Energiepreispauschale nicht enthalten
Bei der aufgrund des Rentenbezugs ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro handelt es sich nicht um eine Rentenleistung. Daher ist die Energiepreispauschale nicht in der Bescheinigung enthalten, wenngleich die Zahlung der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde. Eine zusätzliche Bescheinigung über die Zahlung der Energiepreispauschale erteilen die Rentenversicherungs-träger daher nicht. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter »Pressemitteilungen und Nachrichten« ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
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