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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.02.2023 – 30.03.2023

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Waldenberger eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen worden war.

Herr Schäffer wollte sich zum Tagesordnungspunkt 7 Photovoltaik-Freiflächenanlagen aussprechen. Das Thema sei bereits im Kreisbauernverband diskutiert worden. Grundsätzlich lehnt der Bauernverband Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ab. Es sei schade, dass Flächen der Vorrangstufe 1 für solche Zwecke verwendet würden. Es gebe minderwertigere Flächen. Er sprach an, dass die Betriebsflächen in Lauffen zu 50% verpachtet und nicht im Eigentum seien.

Die Stadt wolle den Ausbau fördern, so z.B. bei Parkplätzen. Jedoch wurde in der Vergangenheit zu viel gebaut ohne auf erneuerbare Energien einzugehen. Nachjustieren sei hier oft schwierig. Die Bauern müssten auch heutzutage noch wachsen. Jedoch gingen immer wieder Flächen wegen Siedlungsmaßnahmen verloren. Beschlossen von der EU sollen ab 2024 4% sowieso stillgelegt werden – die Flächen verknappen immer mehr. Die Landwirte hätten bereits viel investiert, eine Abgabe der Flächen sei deswegen als schwierig zu betrachten.

Grundsätzlich sei man für den Ausbau von Photovoltaikanlagen, für die Landwirte hingegen wäre es ein schwieriger Schritt und sollte differenziert betrachtet werden. Zur Fläche am Seefeld (entlang der Bahnlinie) ließe sich sagen, dass es eine privilegierte Fläche sei. Herr Schäffer stellte klar, dass der Energiemais und die Photovoltaikanlagen nicht in einen Topf geworfen werden dürfen. Beim Energiemais sei die Fläche nach ein bis zwei Jahren wieder nutzbar - bei einer Photovoltaikanlage jedoch erst nach 20 - 30 Jahren. Zur Fläche am Riedergraben wurde angegeben, dass es eine ohnehin sehr nasse Fläche sei. Dort mache eine Anlage Sinn, da eine Bewirtschaftung hier schwierig wäre. Flächen sollten differenziert betrachtet werden, es sei ein komplexer Sachverhalt mit unterschiedlichen Auswirkungen. Man müsse überregional denken und planen.

Starkregenrisikomanagement (SRMM)

hier: Konzeptvorstellung

Von Bürgermeister Waldenberger wurde die Kenntnisnahme des Konzepts und die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen.

Dies wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung (3. Runde)

hier: Billigung Vorentwurf und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 16 mit einer Enthaltung folgenden Beschluss:

1. Der von BS Ingenieure gefertigte Vorentwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Lauffen a.N. wird, unter Erweiterung der ganztägigen Tempo 30 Beschränkungen in der Nordheimer Straße bis zur Einmündung Geigersberg und in der Ilsfelder Straße bis zur Einmündung La Ferté-Bernard-Straße, gebilligt.

2. Zu diesem Vorentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats durchgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Grabmachertätigkeiten auf dem Parkfriedhof in Lauffen a.N.

hier: Vergabe der Grabmachertätigkeiten

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 9 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Vergabe der Grabmachertätigkeiten auf dem Parkfriedhof ab 01.04.2023 an die Firma Bestattungshaus Himmelblau GmbH, Heilbronn, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Friedhofs- und Gebührenordnung

hier: Anpassung

Foto: Urnengrabfeld Prakfriedhof Foto: Kast
Foto: Urnengrabfeld Prakfriedhof Foto: Kast

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 3 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die beiliegende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Sanierungsgebiet Lauffen IV Stadtmitte

hier: Abbruch Gebäude Kiesstraße 26, Baubeschluss und Vergabe der Abbruchleistungen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 12 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem Abbruch und der Vergabe an Fa. JMS GmbH, Weinstadt, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

hier: Anträge auf Zulassung und Einleitung von Bauleitplanverfahren

Bürgermeister Waldenberger gab an, dass der Beschlussvorschlag wie folgt geändert wurde:

1. Dem vorliegenden Antrag im Gewann Schmalzgrube/Seefeld (Flst. 7393) wird zugestimmt.

2. Dem vorliegenden Antrag im Gewann Riedergraben (Flst. 1882, 1879) wird zugestimmt und ein Bauleitplanverfahren eingeleitet, falls der Investor dies wünscht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Dies wird mit 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen vom Gemeinderat so beschlossen.

E-Checks Stadt Lauffen a.N. 2023/2024

hier: Ausschreibung der Prüfungsleistungen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 17 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Kosten und das Vorgehen gemäß Punkt 2 der Vorlage werden anerkannt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Straßensanierung 2023

hier: Hölderlinstraße zwischen Karl- und Christofstraße (1. BA)

Vergabe der Planung, Billigung Vorentwurf

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 11 einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Durchführung der Maßnahme, die Terminvorgaben und die Kostenübersicht werden im Grundsatz anerkannt. Der Baubeschluss mit Vergabeermächtigung soll in der 3.Sitzungsrunde erfolgen.

2. Das Ingenieurbüro Dietz, Leingarten, wird mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Baumaßnahme beauftragt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Baugebiet Obere Seugen I (Schillerstraße) und Obere Seugen II, 1. BA, Quartiersplätze

hier: Billigung der erneut geänderten Planung und Umgestaltung

Bürgermeister Waldenberger gab an, dass der Beschlussvorschlag zur Vorlage 2023 Nr. 13 wie folgt geändert wurde:

1. Die Überarbeitung der Änderungsplanung für die Plätze im Baugebiet Obere Seugen II,1.BA wird gebilligt.

2. Planung und Kosten Ergänzung der Grünflächen/Verschattung am bestehenden Platz an der Schillerstraße im Baugebiet Obere Seugen I werden anerkannt. Der Baum im vergrößerten Pflanzbeet am Schillerplatz bleibt Bestandteil der Planung und soll gepflanzt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Dies wird mit 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen vom Gemeinderat so beschlossen.

Digitalisierung Hölderlin-Grundschule

hier: Entwurf und Kosten, Baubeschluss

Vergabe der Bauleistungen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 18 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Maßnahme und den Kosten wird zugestimmt.

2. Der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Losch gemäß Punkt 2 wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Kindertagesbetreuung an Grundschulen

hier: Neubau Kernzeit/Hort Hölderlin-Grundschule, Planungsbeauftragung

Neubau Kernzeit/Hort Hölderlin Grundschule
Neubau Kernzeit/Hort Hölderlin Grundschule

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 10 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Zustimmung zur Planungsvergabe gem. Punkt 4.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Vergabe der Planung Faulturm, Aufnahme des Grunderwerbs

Die Beschlussfassung wurde wie folgt abgeändert:

1. Die Vergabe der Vorplanung des neuen Faulturmes soll 2023 an die Weber Ingenieure erfolgen.

2. Vorarbeiten des Grunderwerbes für den möglichen Standort außerhalb des Betriebsgeländes sollen begonnen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.

Der geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Wirtschafts- und Vermögensplan 2023

Finanzplan 2022-2026

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 14 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Beschluss des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. vom 07.12.2022 (Vorlage 2022 Nr. 108) wird aufgehoben.

2. Dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. (Anlage) wird entsprechend des Festsetzungsbeschlusses zugestimmt.

3. Dem Finanzplan 2022 - 2026 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. (Anlage) wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Neufassung der Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.N.

Freiwillige Feuerwehr Lauffen
Freiwillige Feuerwehr Lauffen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 2 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.N. wird entsprechend Anlage 1 und 2 beschlossen.

2. Der Kalkulation der Personalkosten wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Jubiläum 50 Jahre Städtepartnerschaft mit La Ferté-Bernard

Planungen für das Jubiläumsjahr 2024

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 1 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt von den Planungen für das Festjahr 2024 anlässlich 50 Jahre Städtepartnerschaft zwischen Lauffen a.N. und La Ferté-Bernard zustimmend Kenntnis.

2. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Stromlieferung 2024-2026

Beteiligung an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 6 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Stadt Lauffen a.N. beteiligt sich an der 22. Bündelausschreibung 2024 - 2026 für den kommunalen Strombedarf der Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH.

2. Die Abnahmestellen der Stadt Lauffen sollen mit Ökostrom ohne Neuanlagenquote ersorgt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 5 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Spenden an die Stadt Lauffen a.N. aus dem 2. Halbjahr 2022 werden für die bezeichneten Zwecke angenommen.

2. Die Einwerbung dieser Spenden wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spenden-Listen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Verschiedenes

Plakatierungsgenehmigungen für Wahlen

hier: grundsätzlicher Beschluss des Gemeinderates zu Plakatierungsgenehmigungen für Wahlwerbung für sämtliche Wahlen auf Europa-/Bundes-/Landes-/Kreis- und Gemeindeebene

Bürgermeister Waldenberger verwies auf die Vorlage 2023 Nr. 22 zum Thema Plakatierungsgenehmigungen für Wahlen. Um dem Thema rechtssicher gegenüber zu treten, solle die Anzahl der Plakate grundsätzlich auf 30 begrenzt werden.

StR Jäger wollte wissen, ob es 30 im Stadtgebiet wären oder 30 pro Kandidat.

Bürgermeister Waldenberger teilte mit, dass es 30 pro Kandidat seien.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2023 Nr. 22 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Anzahl der durch Sondernutzungserlaubnis genehmigten Wahlplakate im Stadtgebiet Lauffen a.N. wird auf 30 Plakate bis zur Größe DIN A 0 festgesetzt, welche nach Antrag von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden können. Hier sind grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2023

Bürgermeister Waldenberger las den Erlass vor:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat hat am 07.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die Haushaltssatzung wird nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Der auf 2.000.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO mit nachstehender Anmerkung Nr. 5 genehmigt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite mit 6.000.000 € bedarf nach § 89 Abs. 2 GemO keiner Genehmigung, da er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt zu machen. Den Nachweis hierüber bitten wir vorzulegen."

Die Anmerkungen zur Haushalts- und Finanzlage der Stadt Lauffen a.N. werden auf der Homepage eingestellt.

Anfragen

StR Jäger erkundigte sich nach den Unterlagen der Klausurtagung zum Thema Kläranlage.

Herr Schuh teilte mit, dass das Gutachten mittlerweile da sei. Da das Werk sehr umfangreich wäre, würden die Unterlagen in der städtischen Cloud hochgeladen.

StR Rieß wollte wissen, wie der Stand beim Glasfaserausbau sei.

Bürgermeister Waldenberger antwortete, dass der Prozentsatz der Teilnehmenden aktuell bei 32 % liege. Hier fehlten die städtischen Verträge noch – man gehe davon aus, dass die 35 % entsprechend erreicht würden. Aktuell sei man dabei Spezialfälle zu lösen.

StR Rieß berichtete von Bewuchsüberhang in der Weststadt – vor allem bei Wohngebieten zu Feldwegen.

Herr Kenngott gab an, dass der KOD aktuell verstärkt hierfür unterwegs sei.

StR Breischaft sprach das Rechtsfahrgebot bei der Unterführung Raiffeisenstraße an. Er bat darum einen rechtsabbiegenden Pfeil auf der Straße abzubilden.

Bürgermeister Waldenberger gab an, dass dies möglich sei.

StR Breischaft war der Meinung, dass im Brühl ein Fußgängerüberweg bei der Sparkasse und dem Drogeriemarkt fehle.

Herr Spieth gab an, dass der Antrag hierfür bereits gestellt sei. Es werde dann ein Parkplatz wegfallen, sodass man auch von der Kiesstraße den Bereich gut erreichen könne.