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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 04.09.2024 – 30.11.2024

Bauplätze gesucht! – Allgemeines Vorkaufsrecht für die Bebauung von entwickelten Plätzen nutzen

Lauffen a.N. mit seiner idyllischen Lage in den Weinbergen und dennoch zentral mit direkter Zuganbindung in den Heilbronner und Stuttgarter Raum zieht mehr und mehr besonders junge Familien an, die hier in der Region Arbeit finden. Kitas, Grundschulen und sämtliche weiterbildende Schulen, Ärzte und diverse Fachärzte, Lebensmittel, Einzelhandel und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, Restaurants, Vereine, Sportangebote, ein Freibad und vieles mehr bieten in Lauffen a.N. nicht nur für Familien den Wunsch sich niederzulassen. Da die Stadt aber nicht unendlich in die Weite wachsen kann, und kein neues Baugebiet mehr hat, sondern eine Nachverdichtung im Vorhandenen stattfinden muss, gibt es bei der Stadtverwaltung die Stelle des Flächenmanagers. Täglich kommen hier u.a. diverse Nachfragen nach Bauplätzen an. Der Wunsch nach einem Garten ergänzt besonders bei jungen Familien die Veränderung. Leider haben viele Familien nicht das Glück, in einem eigenen Haus mit Garten leben zu dürfen.

Beispiel des Starts einer Bebauung leerer Bauplätze
Beispiel des Starts einer Bebauung leerer Bauplätze

Täglich steigt die Nachfrage nach Bauplätzen, aber das Angebot bleibt rar wenn nicht sogar aus. Immer wieder kommt die Frage auf, warum in Lauffen a.N. so viele voll erschlossene und baureife Grundstücke – die beleuchteten Wiesen – leer stehen. Es ist verständlich, dass man es für Kinder und Enkel aufheben möchte, teilweise befinden sich die Grundstücke im landwirtschaftlichen Vermögen und eine Veräußerung ist nicht so einfach möglich oder die Eigentümer müssten nach einem Verkauf für das Guthaben bei der Bank Zinsen zahlen. Das sind alles vollkommen verständliche Punkte. Aber dennoch ist die Nachfrage nach Bauplätzen, besonders von jungen Familien, groß. Künftig wird die Stadt Lauffen a.N. es sich vorbehalten, im Falle des Verkaufes eines sofort bebaubaren Bauplatzes, ihr allgemeines Vorkaufsrecht auszuüben. Ziel ist, die verfügbaren Bauplätze zu bebauen. Die Stadt verzichtet auf ihr Vorkaufsrecht, wenn der Erwerber in einem städtebaulichen Vertrag eine Bebauung innerhalb von 2 Jahren zusichert.
Sollten Sie Ideen und Gedanken zu diesem Thema haben oder könnten Sie sich vorstellen ein Grundstück zu veräußern, dann melden Sie sich bei der Flächenmanagerin Jana Heni (E-Mail: henij@lauffen-a-n.de, Telefon: 106-29).