Bürgermeisterwahl 2023 am 7. Mai
Zu den Wahlergebnissen der Bürgermeister-Wahl vom 7. Mai 2023
Die Wahllokale schließen am Sonntag um 18 Uhr.
Ab Eingang der ersten Schnellmeldungen finden Sie hier die Wahlergebnisse.
Öffentliche Vorstellung der Bewerberin und der Bewerber
HIER kommen Sie zum zweiteiligen Videomitschnitt der BewerberInnenvorstellung vom 26.04.2023 in der Stadthalle in Lauffen a.N.:
Achtung: Bitte beachten Sie das aufgrund der Vielzahl der Aufrufen diesmal nur eine Zurverfügungstellung der Videos auf Youtube erfolgen kann. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von Youtube! Wenn Sie den Links folgen, verlassen Sie die Website der Stadt Lauffen am Neckar.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jede Person, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, deutsche Staatsbürger:in oder Unionsbürger:in ist und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Lauffen am Neckar mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Nach Lauffen rückkehrende Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre ihren Hauptwohnsitz bereits in Lauffen hatten, können noch bis zum 16.04.2023 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und wären somit ebenfalls wahlberechtigt.
Briefwahl bequem per Internet beantragen
Zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Lauffen am Neckar am Sonntag, 7. Mai 2023, können Wahlberechtigte Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Sie haben zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen.
Zum einen mit dem Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Hierbei werden dann alle Ihre Daten für Sie vorausgefüllt.
Zum anderen mit Aufruf dieses Links:
Hier geht's zur elektronischen Beantragung der Briefwahl.
In diesem Fall müssen Sie wie im Folgenden beschrieben selbst aktiv werden.
Weiterer Ablauf und Versand
Ihnen steht es offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Beantragung des Wahlschein per E-Mail
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@lauffen-a-n.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Sie haben weitere Fragen?
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Marsch, Tel.: 07133/2077-0, E-Mail: marschm@lauffen-a-n.de .
Hinweis:
Das Interesse an der Briefwahl war bei den letzten Wahlen recht groß.
Briefwahl kann darüber hinaus in der Wahlwoche im Bürgerbüro Lauffen a.N., Bahnhofstr. 54, von Montag bis Donnerstag, 4. Mai 2023, von 8 bis 17 Uhr und Freitag, 5. Mai 2023, von 8 bis einschließlich 18 Uhr persönlich beantragt werden.
Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden
Beachten Sie bitte, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zurückzugegeben, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt des Bürgerbüro Lauffen a.N. eingehen.
Das Bürgerbüro empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.
Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Wähler kostenfrei, wenn sie ausschließlich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform wie Expresszustellung oder Einschreiben übergeben werden.
Alternativ ist der Einwurf der Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18 Uhr in einen der städtischen Briefkästen (am Rathaus oder beim Bürgerbüro) möglich.

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