Die Weinstadt am Neckarufer
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Friedhöfe und Bestattungen in Lauffen am Neckar

Alter Friedhof

Der „Alte Friedhof“ in Lauffen a. N. an der Friedhofstraße war bis 1999 aktiver Bestattungsplatz. Seit 2000 werden dort keine Bestattungen mehr durchgeführt. Die Ruhezeit dort vorhandener Gräber läuft spätestens im Jahr 2019 aus. Danach soll der Alte Friedhof als Park erhalten bleiben.

Parkfriedhof

Der Parkfriedhof an der Charlottenstraße wurde 1979 eröffnet und erhielt im Jahr 2009 in einem 1. Bauabschnitt eine Erweiterung Richtung Südosten. In der Erweiterungsfläche stehen derzeit Wahlgräber zur Verfügung.

 

Ein Wäldchen in dem Aschenurnen in Stelen beigesetzt werden können, verbindet die beiden Teile des Parkfriedhofes und unterstreicht den Charakter des Friedhofes als Park.

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt im Bürgerbüro am Bahnhof

 

Todesbescheinigung des Arztes mitbringen

 

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens Ihrer Wahl zur Abklärung des Bestattungstermins und zur Grabvergabe

 

Die Grabarten auf dem Parkfriedhof in Lauffen a. N. sind vielfältig. Sie können zunächst zwischen Erd- und Urnenbeisetzung wählen. Für beide Bestattungsformen gibt es Wahl- und Reihengräber. Außerdem ist eine Urnenbeisetzung in einer Stele oder die anonyme Urnenbeisetzung möglich.

 

Reihen- und Wahlgräber unterscheiden sich dadurch, dass die Belegung in einem Wahlgrab mehrfach möglich ist. Außerdem kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Reihengräber werden nur für die Dauer des Nutzungsrechtes der Reihe nach einfach belegt.

 

Das Nutzungsrecht und die Ruhezeit für alle Grabarten auf dem Parkfriedhof Lauffen a. N. läuft einheitlich 20 Jahre.

 

Kosten

 

Die Kosten für Sarg, Sterbewäsche, Dekoration etc. werden mit dem Bestattungsinstitut privatrechtlich vereinbart.

 

Städtische Gebühren fallen für die Grabstelle, die Trittplatten und die Leistungen des Totengräbers an. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung der Stadt Lauffen a. N. (Satzungen finden Sie mit Klick auf die Box rechts).

 

Sie können zwischen Wahl- und Reihengräbern wählen. In Wahlgräbern sind weitere Beisetzungen und/oder die Verlängerung des Grabnutzungsrechtes möglich.
Ein Reihengrab wird nur für die Dauer von 20 Jahren einfach belegt.

 

Erstbestattung in einem einstelligen Wahlgrab mit Tieferlegung:

ohne Trauerfeier: 2.294,-- €
mit Trauerfeier:   2.644,-- €

 

Bestattung in einem Reihengrab:

ohne Trauerfeier: 1.406,-- €
mit Trauerfeier:   1.756,-- €

       

Erstbestattung in einem Urnenwahlgrab:

ohne Trauerfeier:    936,-- €
mit Trauerfeier:   1.351,-- €

 

Bestattung in einem Urnenreihengrab:

ohne Trauerfeier:    686,-- €
mit Trauerfeier:   1.101,-- €

 

Beisetzung in einer Urnenstele:

ohne Trauerfeier:    834,-- €
mit Trauerfeier:   1.249,-- €

 

Anonyme Beisetzung:

ohne Trauerfeier:    464,-- €
mit Trauerfeier:      879,-- €

 

Leichenträger/ Person:          26,-- €

Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung der Stadt Lauffen a. N.
 
Dieter Oberländer
Tel. 07133 / 106-39
OberlaenderD@lauffen-a-n.de

 

Stefanie Rech 

Tel. 07133 / 106-38 

RechS@lauffen-a-n.de                               

Ortsrecht

Die Satzungen der Stadt Lauffen a. N.