Landratsamt Heilbronn | 17.11.2022 – 30.01.2023
Das Landratsamt informiert:
Umtauschpflicht für Führerscheine: Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 umtauschen
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind bis Donnerstag, 19. Januar 2023 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf …