Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 13.09.2022 – 10.11.2022

Neue Erdgaspreise ab 1. November 2022

Information für unsere Kundinnen und Kunden

Logo Stadtwerke 

 

 

 

Bereits im letzten Jahr kam es durch eine gesteigerte Nachfrage zu höheren Gasbeschaffungskosten auf dem Weltmarkt und damit auch auf dem deutschen Handelsmarkt. Durch stetigen Rückgang der Gaslieferungen aus Russland hat sich diese Situation noch verstärkt. Stark schwankende Beschaffungspreise auf immer neuen Rekordniveaus sind aktuell die Folge. Neben den Beschaffungskosten beeinflussen den Gaspreis zudem gesetzlich bedingte Umlagen. Die Bundesregierung hat zum 01.10.2022 bestehende Umlagen erhöht bzw. zwei neue Umlagen eingeführt:

 

  •          Neu sind die Gasbeschaffungsumlage und die Speicherumlage. Mit der  

              Gasbeschaffungsumlage werden ab 01.10.2022 die Mehrkosten, die bei den

              Gasimporteuren aufgrund von Lieferausfällen eintreten, auf alle Gaskunden

              verteilt. Sie beträgt 2,419 ct/kWh netto. Die Speicherumlage (0,059 ct/kWh netto)

              deckt die Kosten ab, die wegen der Vorhaltung eines festgelegten Füllstands der

              Gasspeicher entstehen.

 

  •          Bestehende Umlagen, die zum 01.10.2022 erhöht werden, sind die    

              Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh netto; bisher 0 ct/kWh) und die    

              Konvertierungsumlage (0,038 ct/kWh netto; bisher 0 ct/kWh). Die     

              Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“) erhebt der

              Marktgebietsverantwortliche, der stündlich die Differenzen zwischen Ein- und

              Ausspeisung im Gasnetz ausgleicht, in dem er Energie kauft oder verkauft. Die

              Umlage setzt sich aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- und Gasverkäufe

              zusammen. Die Konvertierungsumlage fällt im gesamten Marktgebiet für die

              Konvertierung von H-Gas (Gas mit höherem Brennwert) zu L-Gas (niedrigerer

              Brennwert) an, da es deutschlandweit H- und L-Gasgebiete gibt.

 

Aufgrund der seit 01.10. geltenden Umlagen und der massiv gestiegenen Beschaffungskosten müssen wir den Arbeitspreis in der Grundversorgung zum 01.11. anheben. Die genaue Veränderung der Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht. Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV. Die zum 01.10. angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % berücksichtigen wir bereits ab dem 01.10.2022. Wir werden eine rechnerische Abgrenzung mit statistischen Methoden vornehmen.

Zählerstände können am besten online über www.kundencenter-energiestandort.de im Bereich „Zählerstände melden“ erfasst werden.

 

 

 

Preisübersicht Grundversorgungstarif Stadtwerke Lauffen GmbH

ab 1.11.2022:

 

Preisübersicht Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH ab 1.11.

Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile, insgesamt 4,516 Ct/kWh (brutto 4,83 ct/kWh): Energiesteuer (0,55 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,33 ct/kWh), CO2-Kosten (0,55 ct/kWh), Gasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh), Speicherumlage (0,059 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,038 ct/kWh). Die Bruttopreise können gerundet sein und beinhalten die angekündigten 7 % Mehrwertsteuer. Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.

 

Ersatzversorgung

Bitte beachten Sie: Mit der letzten Novelle des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) darf der Grundversorger für die Kalkulation der Ersatzversorgung die Kosten ansetzen, die sich im Falle einer kurzfristigen Beschaffung der erforderlichen Energiemengen über Börsenprodukte ergeben würde. Sie können jeweils zum 01. und 15. eines Monats angepasst werden. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Die Preise der Ersatzversorgung finden Sie unter www.stadtwerke-lauffen.de.

 

 

Ist eine Zählerablesung notwendig?

Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zum 01.10. bzw. 01.11.2022 ablesen. Wir werden eine rechnerische Abgrenzung mit statistischen Methoden vornehmen. Dabei berücksichtigen wir jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen. Sollten Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen wollen, geht das am besten über www.kundencenter-energiestandort.de im Bereich „Zählerstände übermitteln“. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, uns den Zählerstand innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Zähler- und Vertragskontonummer/n zukommen zu lassen: zaehlerstaende@hn-ewv.de, Fax 07131 56-3979 oder an Kundencenter Energiestandort Heilbronn, Postfach 3462, 74024 Heilbronn. Eine gesonderte Abrechnung zum 01.11.2022 wegen der geänderten Preise erfolgt nicht.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3 GasGVV zu kündigen.

 

Ihre Stadtwerke Lauffen am Neckar GmbH

Rathausstraße 10∙ 74348 Lauffen am Neckar∙ www.stadtwerke-lauffen.de ∙ Handelsregister: HRB 100920 ∙ Registergericht: Handelsregister Stuttgart

Kontakt Kundencenter am Energiestandort Heilbronn: info@kundencenter-energiestandort.de