Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.10.2022 – 30.12.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28. September

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Waldenberger eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und das Gremium vollzählig anwesend war.

Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.

 

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

hier: Jahresbericht

 

 

Freiwillige Feuerwehr Lauffen

 

Zu den Tagesordnungspunkten, die Feuerwehr betreffend, waren die Kommandanten Heiner Schiefer und Peter Link (StV) anwesend.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 76 den einstimmigen Beschluss:

Der Bericht des Kommandanten und seines Stellvertreters wird zur Kenntnis genommen.

 

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

hier: Einsatz- und Übungsgeld, Neufassung Entschädigungssatzung zum 01.01.2023

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 78 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Einsatz- und Bereitschaftsgelder im Rahmen der Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen betragen gleichermaßen 12,50 €. Ansonsten gilt der Verwaltungsvorschlag.

2. Die Neufassung der Entschädigungssatzung zum 01.01.2023 wird entsprechend Anlage 2 der Vorlage beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Entschädigungssatzung umzusetzen.

 

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

hier: Feuerwehrkonzeption 2023 - 2026

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 77 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Konzeption Kleinfahrzeuge Feuerwehr Lauffen 2025 wird zur Kenntnisgenommen.

2. Der Beschaffungsausschuss der Feuerwehr soll sich weitergehend mit der Thematik beschäftigen.

3. Die Beschaffung der Fahrzeuge soll in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Energiekrise/Gasmangellage

Energieeinsparpotentiale der Stadt Lauffen a.N. und weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat fasste zum Antrag von StRin M. Schmalzried bei acht Gegenstimmen den Beschluss, die Stadthalle mit den anderen öffentlichen Gebäuden gleichzustellen.

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 79 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Bericht zu Maßnahmen im Rahmen einer Gasmangellage oder eines Stromausfalls wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Raumtemperaturen in allen städtischen Einrichtungen werden auf das gesetzlich erforderliche Minimum entsprechend den Erläuterungen Ziffer II. reduziert.

3. Die Warmwasserbereitung in den Sporthallen wird abgeschaltet.

4. Im Klosterhof finden im Zeitraum Ende Oktober 2022 bis Mitte März 2023 keine Nutzungen und Veranstaltungen statt.

5. Die GebäudenutzerInnen der städtischen Gebäude und Einrichtungen sollen für das Thema Energiesparen sensibilisiert werden.

 

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss, auf die Beleuchtung der Bäume entlang der Kiesuferstraße zu verzichten.

 Weihnachtsbeleuchtung Stadtwerke 2021 Fotos: Sept

Foto: Hansjörg Sept, aus dem Wettbewerb zum Foto des Jahres 2021

 

 

Der Gemeinderat fasste zur Weihnachtsbeleuchtung 2022 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Leistungsaufnahme des Gerätes zur Beleuchtung des Rathausturmes wird geprüft und ggfs. wird dieser eingeschaltet.

2. Im Städtle wird eine Überspannung oder ein beleuchteter Baum angebracht.

3. Der Bahnhofsplatz und der Postplatz werden beleuchtet. Bezüglich einer Erweiterung wird Bürgermeister Waldenberger prüfen und umsetzen, was sinnvoll ist, um einen Flickenteppich zu vermeiden.

 

Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH

hier: Neufassung Gesellschaftsvertrag

 

Logo Stadtwerke

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 80 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH wird gemäß Anlage 1 der Vorlage zugestimmt.

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Neufassung gemäß Anlage 1 der Vorlage zuzustimmen und die notarielle Beurkundung des Vertrags vorzunehmen.

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 81 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH wird auf der Grundlage des Jahresergebnisses genehmigt.

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Bilanzgewinn von 399.277,83 € (nach Steuern) aus.

3. Der Gewinn in Höhe von 299.277,83 € wird entsprechend des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 28.06.2022 an die Gesellschafterin Stadt Lauffen a.N. ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von 100.000,00 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

4. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH werden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.

5. Die Betriebs- und Geschäftsführung ist für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

 

Bürgerenergie Lauffen a.N.

Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft und Beteiligung der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH an der Bürgerenergie

 

Bürgerenergie

 

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 82 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Beteiligung der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH an der Bürgerenergie Lauffen am Neckar GmbH & Co. KG wird zugestimmt.

2. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH wird beauftragt, die Gründung der Gesellschaft sowie die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft Lauffen a.N. in Kooperation mit der ZEAG Energie AG umzusetzen.

 

Haushaltsjahr 2022 – Finanzzwischenbericht

DerGemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 85 folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Finanzzwischenbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

Investitionsprogramm 2023 und mittelfristige Finanzplanung bis 2026

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 86 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Das vorläufige Investitionsprogramm und das Unterhaltungsbudget werden zur Kenntnis genommen.

2. Bei der Erstellung des Haushaltsplanes werden die darin enthaltenen Maßnahmen und Anregungen des Gremiums unter Berücksichtigung der städtischen Finanzkraft berücksichtigt.

 

Entwidmung des Feldwegs Nr. 3208 im Gewann "Mittelhöhe"

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 88 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Das Verfahren zur Einziehung (Entwidmung) wegen Entbehrlichkeit des Feldwegs Nr. 3208 wird eingeleitet.

2. Nach Abschluss des Verfahrens wird die freigewordene Feldwegfläche dem nördlich an die Grundstücksflächen angrenzenden städt. Korngrundgraben (Feldweg 3306) zugeschrieben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Genehmigung von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 83 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Spenden an die Stadt Lauffen a.N. aus dem 1. Halbjahr 2022 werden für die bezeichneten Zwecke angenommen.

2. Die Einwerbung dieser Spenden wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spenden-Listen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Bauhof-Fahrzeuge

hier: Beschaffung einer neuen Kehrmaschine

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 75 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Es wird das konventionelle Vorführgerät zum Preis von 152.558,00 € brutto bestellt. Der Auftrag wird an die Firma Spinner GmbH kommunal- und Umwelttechnik, Appenweier, erteilt.

2. Vergabe gem. Punkt 2.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

hier: Ergebnis Leitplanung, Umsetzung Maßnahmenpaket 1+2, Förderung/Antragstellung, Planungsbeauftragung Vorentwurf

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 89 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Leitplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Für Maßnahmenpaket 1 soll die Programmaufnahme (L-GVFG) beantragt werden.

3. Der weiteren Planungsbeauftragung (bis Lph. 3 – Entwurf) für den Maßnahmenblock 1 wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere zu veranlassen.

 

Sanierung Lauffen IV Stadtmitte

hier: Wohngebäude Kiesstraße 11 + 13, Nutzungskonzept, Planungsbeauftragung Vorplanung

 

Kiesstraße 11 u. 13

 

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 90 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Grundsätzliche Zustimmung zur vorläufigen Sanierungs- und Nutzungskonzeption und zum vorgeschlagenen Vorgehen.

2. Zustimmung zur Beauftragung der Vorplanung und erforderlichen Voruntersuchungen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Sanierung Lauffen IV Stadtmitte

hier: Machbarkeitsstudie Parkdeck Mittlere Straße

Grundsatzentscheidung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 101 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die vorhandene Fläche wird durch eine Wohnüberbauung über dem Parkdeck genutzt. Dabei können nur 91 Stellplätze (+ 41) realisiert werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Bebauungsplan Nördlicher Altstadtrand

hier: Billigung Vorentwurf und Beteiligung der Behörden, Träger Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3(1) und § 4 (1) u. BauGB

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 96 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Vorentwurf, gef. vom Stadtbauamt (SG 1 Stadtplanung) mit Abgrenzungsplan (Vorlage 2022 Nr. 96/1 Neu) sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung für das Baugebiet „Nördlicher Altstadtrand“ (zwischen Südrand der L1103 im Norden, Westrand der Grundstücke Kiesstr.47, Mittlere Straße 23, 21, 19, 17, 11, 9, Flst.Nr. 603 teilweise, West-u. Südgrenze Flst.Nr. 591 im Osten; Südgrenze der Grundstücke Mittlere Straße 2, 4, Flst.Nr. 610/8, 610/7, 610/6, 610/2, 614, 614/1, 617/1, Bergstraße 7, Flst.Nr. 636/8 , 635/8, 635/7, 635/6, 635/3 im Süden; Ostgrenze der Flst.Nr. 635/1, 635/2 und Flst. Nr. 749/3 teilweise im Osten), wird gebilligt.

2. Die Fachbehörden sowie die Träger der öffentlichen Belange und die Öffentlichkeit sind über die Planung zu informieren. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Der Vorentwurf wird öffentlich ausgelegt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Parkfriedhof

hier: Neuausschreibung der externen Friedhofsdienstleistungen 2023 - 2027

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 91 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Zustimmende Kenntnisnahme.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Einbau Feinsiebrechen in RÜB III

Vergabe der Bauleistung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 93 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Lieferung und der Einbau des Feinsiebrechens sowie die ergänzenden Baumaßnahmen soll an die Firma Scheuermann, Heilbronn, gemäß der Vorlage vergeben werden.

2. Die Montagearbeiten für den Rechen sollen bis Ende des Jahres 2022 bzw. schnellstmöglich abgeschlossen werden.

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

hier: Vergabe der Bauleistung Kampfmittelbeseitigung im Vorfeld des Neubaus Pumpwerk Städtle

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 99 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung sollen gem. Vorlage an die Fa. Walter Schmidt GmbH, Freiberg, vergeben werden. Sollte die Firma Walter Schmidt GmbH, Freiberg, ausgeschlossen werden müssen, wird das zweitgünstigste Angebot, Firma Amos, angenommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Verschiedenes

Unter Verschiedenes gab es keine Erläuterungen.

 

Anfragen

StR Dr. Mühlschlegel war von gehbehinderten Personen angesprochen worden, die regelmäßig Veranstaltungen im Mittelpunkt in der Bahnhofstraße besuchen. Hier gäbe es Schwierigkeiten, Parkmöglichkeiten zu finden. Er erkundigte sich, was man da machen könne.

Bürgermeister Waldenberger zeigte auf, dass man solchen Personen einen Sonderausweis ausstellen könnte. Die meisten Teilnehmer würden aber gebracht und abgeholt. Außerdem seien viele Teilnehmer selbst Bewohner aus dem Haus. Bei Bedarf an Sonderausweisen sollten sich die betroffenen Personen bei der Stadtverwaltung melden.

StRin Dr. Müller war zu Ohren gekommen, dass die GIGA Netz GmbH bei ihren Werberundgängen bei den Einwohnern manchmal schon sehr massiv Druck ausübe. Beispielsweise werde gewarnt, dass die Preise viel teurer werden würden, wenn man nicht gleich unterschreibe. Sie fand das nicht gut und bat darum, die Firma darauf hinzuweisen.

Bürgermeister Waldenberger erläuterte, dass die Mitarbeitenden der GIGA Netz GmbH auf Erfolgshonorarbasis unterwegs seien und daher einen hohen Verkaufsdruck verspüren. Generell gebe es drei Wege, einen Vertrag mit der GIGA Netz GmbH zu schließen: Einen Direktvertrag an der Tür, über die Firma Mocos oder über eine Internetbuchung. Der weit überwiegende Teil der Verträge werde an der Tür geschlossen. Er werde die Meldung aber gerne weitergeben.

StRin Zoller-Lang war von Anwohnern des Dächles angesprochen worden. Es war beklagt worden, dass die Lärmbelästigung im Sommer erheblich sei. Der Wirt habe mehrfach betont, er mache nach der Sperrstunde dicht. Die Gäste blieben allerdings sitzen. Sie bat, sich darum zu kümmern. Vom Ordnungsamt sei die Auskunft gekommen, man könne da nichts tun.

Bürgermeister Waldenberger sagte, dass alle Innenstädte die gleiche Problematik hätten, oft kämen die Beschwerden aber wegen gewerblicher Nachbarschaft. Er werde schriftlich auf die Beschwerde antworten.

StRin Buck war zu den Lauffener Bodenrichtwerten angesprochen worden. Diese seien nicht immer nachvollziehbar. Sie fragte, ob die Stadt eine Möglichkeit habe, mit dem Gutachterausschuss in ein Gespräch zu kommen.

Bürgermeister Waldenberger bat darum, wenn man darauf angesprochen werde die Menschen zu bitten, ihr Unverständnis zu benennen und der Verwaltung dieses mitzuteilen. Der Gutachterausschuss sei nicht operativ tätig, es fehle an Mitarbeitenden. Der derzeitige Vorsitzende habe im Projekt angeboten, seine Vorgehensweise vorzustellen. In diesem Rahmen könnte man die individuellen Vorgehensweisen besprechen. Die Höhen seien mit entsprechenden Kaufverträgen belegt. Wenn man dann zur Überzeugung kommen sollte, dass in einzelnen Bereichen Widersprüche bestünden, werde der Gutachterausschuss darüber sprechen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Aber die Widersprüche müssten begründet sein. Auch die Stadtverwaltung habe die Festsetzungen erst hinterher bekommen.