Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 12.12.2022
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Lauffen am Neckar als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro, Bahnhofstraße 54, 74348 Lauffen am Neckar zu erklären. Er gilt bis zu dessen Widerruf.
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