Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.02.2023
Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen – Warnmittel Cell Broadcast ist aktiv
Seit 23.02.2023 ist in Deutschland neben der Alarmierung durch Sirenen, den Warn-Apps NINA, KATWARN, etc. ein weiteres Warnmittel aktiv: das sogenannte „Cell Broadcast“.
Diese Technik wird in anderen Staaten bereits schon seit einigen Jahren genutzt. Dabei handelt es sich um die Nutzung einer Alarmfunktion von Smartphones, die über ein Signal im Handynetz ausgelöst wird. Die Alarmfunktion ist werksseitig bereits in vielen Smartphones der aktuellen Generation verbaut.
Voraussetzung zum Empfang ist dann lediglich eine aktuelle Version des
Betriebssystems. Die Installation einer zusätzlichen App ist zum Alarmempfang nicht notwendig. Der Versand einer Warnmeldung über Cell Broadcast wird nicht durch ein erhöhtes Aufkommen an Mobilfunkgesprächen beeinflusst. Selbst wenn eine Gesprächseinwahl in einer Funkzelle wegen Überbuchung nicht möglich ist, hat dies keinen Einfluss auf die Datenübertragung einer Warnmeldung über Cell Broadcast.
Bei Auslösung des Alarms kann bestimmt werden, für welches Gebiet die Warnung
gelten soll. Das Mobilfunknetz sendet den Alarm dann an alle Geräte, die sich im
entsprechenden Gebiet an einem Mobilfunkmasten eingebucht haben.
Sofern das jeweilige Gerät Cell Broadcast empfangen kann, gibt das Smartphone
oder Tablet dann einen lauten Alarmton von sich und zeigt auf dem Sperrbildschirm eine Kurzmitteilung mit Informationen derjenigen Stelle an, welche die Warnung ausgelöst hat.
Bitte beachten Sie:
Ältere Mobiltelefone, die keine Smartphones sind und Smartphones älterer
Generation bzw. mit altem Betriebssystem können Cell Broadcast nicht empfangen. Regelmäßige Update der Betriebssysteme von Mobilfunkendgeräten sind für die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast-Warnmeldungen notwendig.
Grundsätzlich kann der Empfang von Cell Broadcast-Warnmeldungen in Abhängigkeit vom Mobilfunkendgerät und der jeweiligen Software auf dem Mobilfunkendgerät individuell unterdrückt werden. Warnmeldungen mit der höchsten Warnstufe (Warnstufe 1) können in Cell Broadcast jedoch nicht unterdrückt werden. Cell Broadcast wurde beim bundesweiten Warntag im letzten Dezember erfolgreich getestet. Cell Broadcast ergänzt die bestehenden Warn-Apps; es ersetzt diese aber nicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass über Cell Broadcast nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen übermittelt werden kann. Die Warn-Apps sind daher für weitergehende Informationen und Verhaltenshinweise weiterhin ein essentieller Bestandteil der Warnkette.
Wann erfolgt eine Warnung über die Warn-Apps und über Cell Broadcast?
Eine Warnung kommt immer dann in Frage, wenn von Gefahren- oder Schadenslagen eine größere (ggf. unbekannte) Anzahl an Personen in einem größeren Gebiet betroffen und eine zeitnahe Warnung nötig ist. Beispiele können (nicht abschließend) sein:
- starke Rauchentwicklung und/oder Gesundheitsgefährdungen durch Großbrände
- Ausbreitung von Schadstoffen in die Luft bei Unglücken mit gefährlichen Stoffen und
Gütern
- Fund von Weltkriegsbomben / Fliegerbomben mit Evakuierung
- Nicht nur punktuelle oder kurzfristige Ausfälle der Stromversorgung
- Ausfall und/oder Verunreinigung der Trinkwasserversorgung
Weitere Informationen zu Cell Broadcast und Antworten zu den häufigsten Fragen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu finden (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html) . Dort ist auch ein Auszug einer Liste mit Endgeräten einzusehen, die aktuell Cell Broadcast empfangen können.
Weitere Artikel:
- Der Hund – der beste Freund des Menschen
- Probealarmierung über die Warnsirenen und über die Warn-App NINA am 15. Juni
- Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
- Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17. Mai
- Trinkwasserhärte im Lauffener Stadtgebiet
- Restmüllabfuhr
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 07. Mai 2023
- Bekanntmachung der Stadt Lauffen am Neckar zum Bebauungsplan „Nördlicher Altstadtrand“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Verfahrensänderung und Offenlegung
- Kartierungen von Tieren und Pflanzen
- Gehwegreinigung
- Recyclinghof wird umgebaut
- Öffentliche Bekanntmachung Entwidmung des Feldwegs Nr. 3208 im Gewann Mittelhöhe, Gemarkung Lauffen a.N.
- Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
- Der Hund - der beste Freund des Menschen