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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.03.2023 – 30.04.2023
Kundinnen und Kunden erhalten ihre Entlastung
Gaspreisbremse: SWL versenden in Kürze Informationsschreiben

Um die Verbraucher von den hohen Strom-, Gas- und Wärmekosten als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu entlasten, gelten ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Dabei wird der Preis für einen Teil der Verbrauchsmenge gedeckelt auf einen festen Gas-, Strom- oder Wärmepreis. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Gerade testen die SWL die Prozesse und plausibilisieren die systemseitig berechneten Verbrauchsmengen und Entlastungsbeträge. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es noch ein paar Tage Zeit, um die Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren. Die Abschläge mit Fälligkeit zum 1.03. werden daher später eingezogen. Überweisungen müssen nicht getätigt werden.
Die Kundinnen und Kunden erhalten in Kürze Post mit näheren Informationen dazu. Auf der Webseite www.stadtwerke-lauffen.de informieren die SWL aktuell über die Gaspreisbremse und deren Ausgestaltung.